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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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Taubstummenbildung.

Taufe.

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das Zeugnis anführen, daß sich bei solcher Einrichtung das hannoversche Taubstummcn-wescn jederzeit vortrefflich befunden habe, da daS Ministerium des Innern stets übermehr Geld zu verfügen und mehr Einfluß im Lande gehabt habe, als das Cultmini-sterium. Wir constatircn, daß in Preußen ein unter Mitwirkung von Fachmännern ver-faßtes Gesetz dringend noth thnt, welches die einheitliche Organisation und sachgemäße För-derung der Taubstummenbildung sichert, ein Vorbild für die übrigen mit Preußen ver-bündeten Staaten. Das Cvmpclle zur Gründung von Gymnasien und Realschulen,welches Preußen in dem s. g. einjährigen Freiwilligcn-Militärdicnste mit großem Erfolgeerfunden hat, fällt hier ganz weg, darum darf man sich nicht zu sehr auf die Bereitwilligkeitder Communcn und Provincialverbände Hoffnung machen, für die Taubstummcnbildungin dem erforderlichen Maßstabe ohne gesetzliche Nöthigung zu sorgen. Auch eine ge-setzliche Besserstellung der Rechtsverhältnisse aller wirklich ausgcbildeten Taubstummenthut Noth; cs müßen über deren Zurechnungsfähigkeit bei Vergehen sich nachgerade ver-nünftigere Principicn Geltung verschaffen, als die Richter sie bisher in Anwendung zubringen pflegen. Und wenn cs von allen Seiten bestätigt wird, daß noch immer soviele Eltern mit unglaublicher Hartnäckigkeit nicht bloß aus Armut, Geiz, Eigennutz(Benutzung taubstummer Kinder zum Bettel), sondern aus Unwissenheit und Vorurtheilenihren taubstummen Kindern die Ausbildung verweigern, wenn aus einzelnen besonderstaubstummenreichen Ortschaften in der Rhcinprovinz bisher noch kein taubstummes Kindeine Ausbildung suchte, weil seine Eltern es daran verhinderten, wenn die Gemeindennoch immer nicht den Vortheil erkennen, lieber für die Kosten der Ausbildung einesTaubstummen cinzutreten, als ihn zeitlebens auf der Armenkasse zu haben, so sollten eswenigstens die Behörden und Taubstummcnlchrer nicht an Belehrung fehlen lassen überdie Segnungen der Taubstummenbildung und dieselbe durch periodische, nicht zu seltenerscheinende officiclle Rechenschaftsberichte und statistische Ausweise über die erzielten Er-folge kräftigst unterstützen. Dann wird sich die Ueberzcugung immer mehr Bahn brechen,daß eine Wissenschaft gerechte Ansprüche auf Anerkennung, Würdigung und Aufmunte-rung hat, welche „ohne ihr Verschulden unglückliche, der edelsten Sinne beraubte, undzu unvernünftigen Thieren hcrabgewürdigte Menschen zur Erkenntnis und zum Besitzeihrer Menschenwürde bringt, ihnen ein freudenvolles Dasein verschafft, den trostlosen Elterngut geartete Kinder gicbt, die Menschheit von dem sie schändenden Vorwürfe, Wesenihrer Art im Zustande der Thierheit hülflos gelassen zu haben, befreit und aus wilden,die Sicherheit der bürgerlichen Gesellschaft gefährdenden Individuen gute und bürgerlichbrauchbare Menschen macht." (Czech gelegentliche Aeußerungen über Bildung der Taub-stummen, Wien 1830.) C. G. Firnhabcr.

Tcuise, Tlttlsgnade. Im Bereich der christlichen Pädagogik gebührt diesem Gegen-stand eine nicht unbedeutende Stelle; wie die Taufe aufs engste mit dem Katechumcnat,also mit der kirchlichen Erziehung zusammcnhängt — die Proselytentaufe als Ziel desKatechumenats, die Kindertaufe als Anfang und Grundlage desselben —: so irren wirgewiß nicht, wenn wir das Hcrrschendwcrden der Kindertaufe und schon ihre ersten,geschichtlich nicht mehr nachweisbaren Anfänge (die aber jedenfalls noch nicht in denZeitraum fallen, aus dem die neutcstamentlichcn Schriften stammen, da diese auch nichtdie leiseste Spur jener Sitte enthalten) — aus einem pädagogischen (nicht etwa auseinem dogmatischen) Motiv ableitcn, d. h. aus dem mehr instinctmäßigen als zu klaremGedanken vorgedrungenen Gefühl, daß in der Taufe des Kindes dem Eltcrnherzcn derleuchtende Punct gegeben ist, von dem aus das Werk der Erziehung und die ganzeStellung der Eltern zu dem Kinde seine christliche Weihe, seine Verklärung empfängt.Uebrigens liegt noch eine anderweitige Vcrmuthung so nahe, daß wir ihr kaum werdenausweichcn können, was auch gar nicht nöthig ist, — die Vermuthung, daß auf Ein-führung der Kindcrtaufe eine altgricchische Sitte eingewirkt hat, ähnlich wie so manchekirchliche Einrichtung durch vorhandene heidnische Eultussitten veranlaßt worden ist. InAthen pflegte man am siebenten oder zehnten Tage nach der Geburt eines Kindes im