Tanze».
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württeiiibergisches Consirmationsbüchlein als „Pracht und Eitelkeit der gottlosen Welt"bezeichnet, ist doch wohl nicht zu leugnen. Und nun das Spielen der Geschlechter! —Das Zusammenncigen und Znsammenflicßen der Seele von Mann und Weib in ge-schlechtlicher Liebe, wie sie sich seiner Zeit in der Ehe vollendet, ist ein heiliges Natnr-geheimnis. Auch im Lichte des Christcnthums erscheint sie als ein großes Geheimnis,als Abbild der Liebe zwischen Christus und der Gemeine (Ephes. 5, 23—25. 32). DerGegenstand ist für das Spielen damit zu ernst. Eigentliche Tanz feste, wo also dasTanzen nicht sozusagen künstlerischer Schmuck irgend eines Festes ist, sondern sich znmSelbstzweck macht, wo man tanzt, um — zu tanzen, sind, wenn schon vom natürlichen,so noch vielmehr vom christlich-sittlichen Standpunct aus verwerflich, selbst, wennäußere Zucht, Ordnung und Maß vorausgesetzt werden darf, geschweige erst, wenn fürdiese Grundbedingungen keine Bürgschaft gegeben ist. Es widerstrebt sicherlich an sichschon dem Wesen echter Jungfräulichkeit, von aller Christlichkeit abgesehen, wenn einMädchen an einem Abend stundenlang von einer Hand in die andere geht und ihrenLeib dem Gesetze des Tanzspieles gemäß an Männer vergeben muß, die sie sich nichteinmal selber wählen kann. Der alte Rcchtslchrer Besold hat nicht so unrecht, wenwer in seinem üwsnnrus xrnetions schreibt: „Es soll kein frommer Mann sein Frawnoch sein Tochter zum Danz gehen laßen, du bist sicher, daß sie dir nicht als gut wiederhaimb kombt, als sie dar ist gangen. Sie begehren oder werden begehrt und haben ihreHand in einer unreinen Hand."
Wenn man vollends hinzunimmt, wie, besonders in Städten, Bälle nicht selten alseine Art Ausstellung heiratsfähiger Töchter angesehen werden, als eine Art,Markt zuAnknüpfung von Liebesverhältnissen, so wäre das allein schon genug für christlich-ehren-hafte Mütter und Töchter, bezw. Söhne, solche Gelegenheiten zu meiden. Oder solltedie Absichtlichkeit in solch zarter Sache nicht auch verstimmen? — Daß sich auf solcheinem Markt freilich Geschäfte machen lassen, bezeugt schon das schwäbische Sprüchlein:
„Man thnt ein Tänzlein,
Man wagt ein Schänzlein
Und verdient ein Kränzlein."
Aus dem „verdient" ist aber schon oft auch ein „verliert" geworden und ein schönesVolkslied singt mit gutem Bedacht: „Und wenn ein Mädel den Kranz will behalten,die Narrentänz muß sie meiden." Und wie so manche Ehen gcrathcn, die im Ballstaatund unter dem Feuer erregter Sinnlichkeit angcknüpst werden, davon wüßte die Ehcstands-chronica manches zu berichten.
Wir möchten übrigens bei aller Berechtigung christlich-idealen Standpnnctcs dochnicht gerade rigoristisch über alles Tanzen nrtheilcn, wie hie und da namentlich vonpietistischer oder sectirender Seite schon geschehen ist. Das Leben der Natur und Gnadeläuft oft wunderbar in einander und die erstcrc soll von der letzteren nicht niedergetreten,sondern überwunden und geheiligt werden. Bekannt ist, daß Luther mit seinem freienBlicke, wie in das Evangelium, so in Herz und Leben des Volkes, sich nicht geradezu gegendas Tanzen als Volkssitte, namentlich nicht gegen Hochzeitstänze aussprach. „Darum,"sagt er einmal, „weil Tanzen nach der Welt Brauch ist des jungen Volkes, das zur Ehegreift, so cs auch züchtig, ohne schandbare Weise, Worte oder Geberde, nur zur Freudegeschieht, ist es nicht zu verdammen. Daraus sollen die hoffärtigen Heiligen nicht so-bald Sünde machen, wenn man es nur nicht in Misbranch bringt." — Auf die Frage:„Ob es auch Sünde sei, pfeifen und tanzen zur Hochzeit, sintemal man spricht, daß vielSünde vom Teufel komme?" hat Luther die Antwort: „Weil es Landessitte ist, gleichwieGäste laden, schmücken, essen, trinken und fröhlich sein, weiß ich es nicht zu verdammen,ohne die Uebermaß, so cs unzüchtig oder zu viel ist. Daß aber Sünden da geschehen,ist des Tanzen» Schuld nicht allein, sintemal cs auch wohl über Tisch und in den Kirchendergleichen geschehen; gleichwie es nicht des Essens und Trinkens Schuld ist, daß etliche