148 Amalek schlägt Israel. Gesetz von Opfern. 4 Mose 14. 15. Kirchenrechte.
22. Ziehet nicht hinauf, denn -er Herr istnicht unter euch ; daß ihr nicht geschlagen werdetvor euren Feinden.
23. Denn die Amalekiter und Cananiter sindvor euch daselbst, und ihr werdet durchs Schwertfallen, darum, daß ihr euch vom Herrn gekeh-ret habt, und der Herr wird nicht mit euchseyn.
22. Aber sie waren * störrig, hinauf zu ziehenauf die Höhe des Gebirges; aber die Lade desBundes des Herrn und Mose kamen nicht ausdem Lager. *5 Mos. 1,43.
2,5. Da kamen die Amalekiter und Cananiter,die auf dem Gebirge wohneten, herab, undschlugen und zerschmissen sie bis gen' Horma.
* c. 21, 3.
Das 15. Capitel.
Opfer. Cabbathschänder gestraft.
i.Nnd der Herr redete mit Mose, und sprach:^ 2. * Rede mit den Kindern Israel, undsprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurerWohnung kommt, das ich euch geben werde,
* c. 35/ 10.
3. Und wollt dem Herrn Opfer thun, es seyein Brandopfer, oder ein Opfer zum besonder»' Gelübde, oder ein freywilliges Opfer, odereuer Festopfer, auf daß ihr dem Herrn einenfußen Geruch machet von Rindern oder vonSchafen; *3 Mos 7,16.
2,. Wer nun seine Gabe dem Herrn opfernwill, der soll das * Speisopfer thun, einenZehnten Semmelmehl gemenget mit Oehl, einesvierten Theils vom Hin, *3 Mos. 2,1. «. 6/14.
5. Und Wein zum Trankopfer, auch einesvierten Theils vom Hin, zum Brandopfer,oder sonst zum Opfer, da ein Lamm geopfertwird.
6. Da aber ein Widder geopfert wird, sollstdu das Speisopfer machen zwey Zehnten Sem-melmehl mit Oehl gemenget, eines dritten Theilsvom Hin,
7. Und Wein zum Trankopfer, auch des drit-ten Theils vom Hin; das sollst du dem Herrnzum süßen Geruch opfern.
8. Willst du aber ein Rind zum Brandopfer,oder zum besondern Gelirbdopfer, oder zumDankopfer dem Herrn machen;
9. So sollst du zu dem Rinde ein Speisopferthun, drey Zehnten Semmelmehl gemenget mitOehl, eines halben Hin,
10. Und Wein zum Trankopfer, auch ein
halbes Hin; das ist ein Opfer dem Herrn zumsüßen Geruch.
11. Also sollst du thun mit Einem Ochsen,mit Einem Widder, mit Einem Schaf , vonLämmern und Ziegen;
12. Darnach die Zahl ist dieser Opfer, darnachsoll auch die Zahl der Speisopfer und Trank-opfer seyn.
13. Wer ein Einheimischer ist, der soll solches
thun, daß er dem Herrn o.vfere' ein Opfer zumsüßen Geruch. *3 Mos 1,17.
12. Und ob ein Fremdling bey euch wohnet,oder unter euch bey euern Freunden ist, undwill dem Herrn ein Opfer zum süßen Geruchthun; der soll thun, wie sie thun.
15. Der ' ganzen Gemeine sey Eine Satzung,beydes euch und den Fremdlingen. Eine ewigeSatzung soll das seyn euern Nachkommen, daßvor dem Herrn der Fremdling sey wie ihr.
* 2 Mos. 12/ 49.
16. Ein Gesetz, ein Recht soll euch und demFremdling seyn, der bey euch wohnet.
17. Und der Herr redete mit Mose, und sprach:
18. Rede mit den Kindern Israel, und sprichzu ihnen: Wenn ihr ln das Land kommt, dareinIch euch bringen werde,
19. Daß ihr esset des Brots im Lande; solltihr dem Herrn eine Hebe geben;
20. Rühmlich euers Teiges Erstlinge sollt ihreinen Kuchen zur Hebe geben; wie die Hebe vonder Scheune;
21. Also sollt ihr auch dem Herrn euers TeigesErstlinge zur Hebe geben, bey euern Nachkommen.
22. Und wenn ihr durch * Unwissenheit dieser
Gebothe irgend eins nicht thut, die der Herrzu Mose geredet hat, * 3 Mos. 4/ 2.13.
23. Und alles, was der Herr euch durch Mosegebothen hat, von dem Tage an, da er anfingzu gebiethen auf eure Nachkommen;
2-4. Wenn nun * die Gemeine etwas unwissendthäte: so soll die ganze Gemeine einen jungenFarren aus den Rindern zum Brandopfer ma-chen , zum fußen Geruch dem Herrn, sammtseinem Speisopfer und Trankopfer, wie es rechtist, und einen Zicgenbock zum Sundopfer.
* 3 Mos. 4 / 13 .
25. Und der Priester soll also die ganze Gemeineder Kinder Israel versöhnen; so wirds ihnenvergeben seyn, denn es ist eine Unwissenheit.Und sie sollen bringen solche ihre Gabe zumOpfer dem Herrn, und ihre Sundopfer vor demHerrn, über ihre Unwissenheit;