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[1] (1821) [Altes Testament]
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Reinigung des Lagers.

4 Mose 5.

Gesetz vom Eiferopfer.

alle, die Eiterflüsse haben, und die an denTodten unrein geworden sind.

* 3 Mos. 13/ 46.

3. Beyde Mann und * Weib sollen sie hinausthun vor das Lager, daß sie nicht ihre Lagerverunreinigen, darinnen Ich unter ihnen wohne.

* c. 12/ i4. 1- c. 33/ 34.

Und die Kinder Israel thaten also, undthaten sie hinaus vor das Lager, wie der Herrzu Mose geredet hatte.

5. Und der Herr redete mit Mose, und sprach:

6 . Sage den Kindern Israel, und sprich zuihnen: Wenn ein * Mann oder Weib irgendeine Sünde wider einen Menschen thut, und sichan dem Herrn damit versündiget, so hat dieSeele eine Schuld auf ihr; *3 Mos. 3 / 3 . c. 6 / 2 .

7. Und sie sollen ihre Sunde * bekennen, die siegethan haben, und sollen ihre Schuld versöhnenmit der Hauptsumma, und darüber das t fünfteTheil dazu thun, und dem geben, an dem siesich verschuldet haben. * Ps. 32 , 3 . Svrüchw. 28 / 13 .

-s 3 Mos. 22/ 14.

8. Ist aber Niemand da, dem mans bezahlensollte; so soll mans dem Herrn geben für denPriester, über * den Widder der Versöhnung,damit er versöhnet wird. ' 3 Mos. 6/«.

s. Desgleichen soll alle Hebe von allem, dasdie Kinder Israel heiligen, und dem Priesteropfern, sein seyn.

10. Und wer etwas heiliget, das soll auchsein seyn; und wer etwas dem Priester gibt,das soll auch sein seyn.

11. Und der Herr redete mit Mose, und sprach:

12. Sage den Kindern Israel, und sprich zuihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib sichverliefe, und sich an ihm versündigte;

13. Und Jemand sie fleischlich beschläft, undwürde doch dem Manne verborgen vor seinenAugen, und würde verdeckt, daß sie unrein ge-worden ist, und kann sie nicht überzeugen, dennsie ist nicht darinnen ergriffen;

1-4. Und der Eifergeist entzündet ihn, daß erum sein Weib eifert, sie sey unrein oder nichtunrein;

iS. So soll er sie zum Priester bringen, undein Opfer über sie bringen, den Zehnten EphaGerstenmehl, und soll kein Oehl darauf gießen,noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist einEiferopfer und Rügeopfer, das Missethat *rüget. * Mmh. 1 , is.

io. Da soll sie der Priester herzu führen, undvor den Herrn stellen,

17. Und des * heiligen Wassers nehmen in ein

irdenes Gefäß, und Staub vom Boden derWohnung ins Wasser thun, * c. is, s.

1 8. Und soll das Weib vor den Herrn stellen,und ihr Haupt entblößen, und das Rügeopfer,das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen.Und der Priester soll in seiner Hand bitteresverfluchtes Wasser haben;

19. Und soll das Weib beschwören, und zuihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, undhast dich nicht von deinem Manne verlaufen,daß du dich verunreiniget hast; so sollen dirdiese bittere verfluchten Wasser nicht schaden.

20. Wo du aber dich von deinem Manne ver-laufen hast, daß du unrein bist, und hat Je-mand dich beschlafen außer deinem Manne;

21 . So soll der Priester das Weib beschwörenmit solchem Fluch, und soll zu ihr sagen: DerHerr setze dich zum "Fluch und zum Schwurunter deinem Volk, daß der Herr deine Hüfteschwinden, und deinen Bauch schwellen lasse.

* Zer. 42/ 18. c. 44/ 12.

22. So gehe nun das verfluchte Wasser in dei-

nen Leib, daß dein Bauch schwelle, und deineHüfte schwinde. Und das Weib soll sagen: *Amen, Amen. * 6 Mos. 27 , 13 .

23. Also soll der Priester diese Flüche auf einenZettel schreiben, und mit dem bittern Wasserabwafchen,

2-4. Und soll dem Weibe von dem bittern ver-fluchten Wasser zu trinken geben. Und wenndas verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist;

25. Soll der Priester von ihrer Hand das Ei-fervpfer nehmen, und zum Speisopfer vor demHerrn weben, und auf dem Altar opfern, nähm-lich:

26. Soll er eine Hand voll des Speisopfersnehmen zu ihrem Rügeopfer, und auf dem Altaranzünden, und darnach dem Weibe das Wasserzu trinken geben.

27. Und wenn sie das Wasser getrunken hat;ist sie unrein, und hat sich an ihrem Manne ver-sündiget: so wird das verfluchte Wasser in siegehen, und ihr bitter seyn, daß ihr der Bauchschwellen, und die Hüfte schwinden wird, undwird das Weib ein Fluch seyn unter ihrem Volk.

28. Ist aber ein solches Weib nicht verunrei-niget, sondern rein; so wirds ihr nicht schaden,daß sie kann schwanger werden.

29. Dieß ist das Eifergesetz, wenn ein Weibsich von ihrem Manne verläuft, und unreinwird.

30. Oder