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Webeopfer.
einem Lamm, das ohne Wandel und jährig
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13. Sammt dem Speisopfer, zwey ZehntenSemmelmehl mit Oehl gemenget, zum Opferdem Herrn eines süßen Geruchs; dazu dasTrankopfer, ein Viertheil Hin Wein.
13. Und sollt kein neues Brot, noch San-gen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag,da ihr euerm Gott Opfer bringet. Das * sollein Recht seyn euer» Nachkommen in alleneuern Wohnungen. * c. 6 ,18. 2 Mos. 27/ 2,.
15. Darnach sollt ihr zählen vom * andernTage des Sabbaths, da ihr die Webegarbebrachtet, sieben ganzer Sabbaths, Mos. 16 / s. 10 .
16. Bis an den andern Tag des siebentenSabbaths, nähmlich fünfzig Tage sollt ihr zäh-len, und neues Speisopfer dem Herrn opfern.
17. Und sollt es aus allen euern Wohnungenopfern, nähmlich zwey Webebrote von zweyZehnten Semmelmehl, gesäuert und gebacken,zu Erstlingen dem Herrn.
18. Und sollt herzu bringen, neben euermBrot, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,und Einen jungen Farren, und zwey Widder.Das soll des Herrn Brandopfer, Speisvpferund Trankopfer seyn; das ist ein Opfer einesfußen Geruchs dem Herrn.
19. Dazu sollt ihr' machen Einen Ziegenbockzum Sündopfer, und zwey jährige Lämmer zumDankopfer.
20. Und der Priester soll es weben summtdem Brot der Erstlinge vor dem Herrn, undden zweyen Lämmern; und soll dem Herrnheilig, und des Priesters seyn.
21. Und sollt diesen Tag ausrufen, denn ersoll unter euch heilig seyn, da ihr zusammenkommt, keine Dienstarbeit sollt ihr thnn. Einewiges Recht soll das seyn bey euern Nachkom-men in allen euern Wohnungen.
22. Wenn ihr aber * euer Land erntet, solltihrs nicht gar auf dem Felde einschneiden, auchnicht alles genau auflesen, sondern sollt es denArmen und Fremdlingen lassen. Ich bin derHerr, euer Gott. * c. 19, s. - Mos. 19.
23. Und der Herr redete mit Mose, und sprach:23 . Rede mit den Kindern Israel, und sprich:
Am ersten Tage des siebenten Monaths sollt ihrden heiligen * Sabbaty des Blasens zum Gedächt-niß halten, da ihr zusammen kommt;
* 4 Mos. 29, 1.
25. Da sollt ihr keine Dienstarbeit thun, undsollt dem Herrn opfern.
Laubhüttenfest. 123
26. Und der Herr redete mit Mose, undsprach:
27. Des * zehnten Tages, in diesem siebenten
Monath, ist der Versöhntag. Der soll bey euchheilig heissen, daß ihr zusammen kommet, dasollt ihr euern Leib easteyen, und dem: Herrnopfern, * c. 16/ 29.
28. Und sollt keine Arbeit thun an diesemTage; denn es ist der Versöhntag, daß ihr ver-söhnet werdet vor dem Herrn, euerm Gott.
29. Denn wer seinen Lieb nicht casteyet andiesem Tage, der soll aus seinem Volk ausge-rottet werden.
30. Und wer dieses Tages irgend eine Arbeitthut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.
31. Darum sollt ihr keine Arbeit thun. Dassott ein ewiges Recht seyn euern Nachkommen,in allen euern Wohnungen.
32. Es ist euer * großer Sabbath, daß ihreure Leiber casteyet. Am neunten Tage des Mo-naths, zu Abend, sollt ihr diesen Sabbath hal-ten, von Abend an bis wieder zu Abend.
* c. 16/ 3i.
33. Und der Herr redete mitMose, und sprach:33. Rede mit den Kindern Israel, und sprich :
Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monathsist * das Fest der Laubhütten sieben Tage dem
K>errn. * 2 Mos. 23, 16. 1 Mos. 29/ 12. 3 Mos. 16/ 13.
^35. Der erste Tag soll heilig heissen, daß ihrzusammen kommt; keine Dienstarbeit sollt ihrthun.
36. Sieben Tage * sollt ihr dem Herrn opfern;der achte Tag soll auch heilig heissen, daß ihrzusammen kommet, und sollt euer Opfer demHerrn thun; denn es ist der Versammlungstag,keine Dienstarbeit sollt ihr thnn. - s°h. 7/ 37.
37. Das sind die Feste des Herrn, die ihr solltfür heilig halten, daß ihr zusammen kommet,und dem Herrn Opfer thut, Brandopfer, Speis-opfer, Trankopfer, und andere Opfer, ein jeg-liches nach seinem Tage;
38. Ohne was der Sabbath des Herrn, undeure Gaben, und Gelübde, und freywilligeGaben sind, die ihr dem Herrn gebet.
39. So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage dessiebenten Monaths, wenn ihr das Einkommenvom Lande eingebracht habt, das Fest des Herrnhalten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist esSabbath, und am achten Tage ist es auch Sab-bath.
30. Und sollt am ersten Tage Früchte nehmenvon * schönen Bäumen, Palmenzweige, und
Q. 2
3 M 0 se 23.