Molech.
3 Mose 19. 20.
Verbotener Veyschlaf.
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2 8. Ihr sollt * kein Mahl um eines Todtenwillen an euerm Leibe reisten, noch Buchstabenan euch pfetzen; denn Ich bin der Herr.
* 2 Mos. 14, 1.
29 . Du sollst deine Tochter nicht zur Hurereyhalten , daß nicht das Land Hurerey treibe, undwerde voll Lasters.
30. "Meine Feyre (Feycttage, Mhctagc) haltet, und
fürchtet euch vor meinem Heiligthum; denn Ichbin der Herr. * c. 23 , 2 .
31 . Ihr sollt euch " nicht wenden zu den Wahr-sagern, und forschet nicht von den Zeichendcu-tern, daß ihr nicht an ihnen verunreiniget wer-det; denn Ich bin der Herr, euer Gott.
* c. 20 , 6. 27 . 1 Sam. 28, 7.
32 . Vor einem grauen Haupt sollst du auf-stehen , und die Alten ehren; denn du sollst dichfürchten vor deinem Gott, denn Ich bin derHerr.
33. Wenn ein' Fremdling bey dir in euermLande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.
* 2 Mos. 22 , 21 .
3^. Er soll bey euch wohnen, wie ein Einhei-mischer unter euch, und sollst ihn lieben, wiedich selbst; denn ihr seyd auch Fremdlinge ge-wesen in Egyptenlande. Ich bin der Herr,euer Gott.
36. Ihr sollt nicht ungleich handeln am Gerichtmit ' der Elle, mit Gewicht, mit Maß.
* 6 Mos. 23, 13. Spr. 11, 1. c. 20 , 10 .
36. * Rechte Wage, rechte Pfunde, rechteScheffel, rechte Kannen sollen bey euch seyn;denn Ich bin der Herr, euer Gott, i- der euchaus Egyptenland geführet hat,
* 3 Mos. 23, 13. Svr. 16 , II. -s 3 Mos. 11, 43. c. 22 ,. 32.
37. Daß ihr" alle meine Satzungen, und alle
meine Rechte haltet und thut; denn Ich bin derHerr. " c. is, 30 . «. 20 ,8. 22 .
Das 20. Capitel.
Strafe unterschiedlicher Sünden.
i.Nnd der Herr redete mit Mose, und sprach:^ 2 . Sage den Kindern Israel: Welcherunter den Kindern Israel, oder ein Fremdling,der in Israel wohnet, * seines Samens demMolech gibt, der soll des Todes sterben, basVolk im Lande soll ihn steinigen. * c- 1 «, 21 .3. Und ich" will mein Antlitz fetzen wider solchenMenschen, und 7 will ihn aus seinem Volk aus-rotren, daß er dem Molech seines Samens ge-geben , und mein Heiligthum verunreiniget,und meinen heiligen Namen entheiliget hat.
» c. 17, 10 . ch Ezcch. 14, ii.
Und wo das Volk im Lande durch die Fingersehen würde dem Menschen , der seines Samensdem Molech gegeben hat, daß es ihn nichttödtet;
s. So will doch ich mein Antlitz Wider den-selben Menschen setzen, und wider sein Geschlecht,und will ihn, und alle, die ihm nachgehurethaben mit dem Molech, ans ihrem Volk aus-rotten.
6. Wenn eine Seele sich zu den * Wahrsagern
und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ibeiennachhurct; so will ich mein Antlitz wider dieselbeSeele setzen, und will sie aus ihrem Volk aus-rotten. * c. 19, 31 . 1 Scim. 23 , 7 .
7 . Darum " heiliget euch, und seyd heilig;denn Ich bin der Herr, euer Gott." c. 11,44.43.
8 . Und * haltet meine Satzungen, und thutfie; denn Ich bin der Herr, der euch heiliget.
* c. 18, 3 o. e. iS, 37 .
9. Wer seinem " Vater oder seiner Mutter
fluchet, der soll des Todes sterben. Sein Blutfey aus ihm, daß er seinem Vater oder Muttergefiuchet hat. * 2 Ms. 21,17.
10. Wer die * Ehe bricht mit Jemandes Weibe,der soll des Todes sterben, bcyde, Ehebrecherund Ehebrecherin«, darum, daß er mit seinesNächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
' c. 18, 20. 2 Mos. 20, 14 . 3 Mos. 22, 22. Mttll. 6 , 27 . Joh. 8 , 3 .
i i. Wenn * Jemand bey seines Vaters Weibeschlaft, daß er seines Vaters Scham geblößethat, die sollen beyde des Todes sterben; ihrBlut sey auf ihnen. ' c. 18, 8 . i Mos. 33,22.
3 Mos. 27 , 20. 2 Sam. 16, 22 .
12. Wenn Jemand bey seiner ' Schnur schläft,so sollen sie beyde des Todes sterben; denn fiehaben eine Schande begangen, ihr Blut sey
auf ihNeN. * 1 Ms. 38 , 18 . 3 Ms. 27 , 23 .
13. Wenn Jemand bey einem " Knaben schläft,wie bey einem Weibe, die haben einen Gräuelgethan, und sollen beyde des Todes'sterben, ihr
Blltt sey auf ihnen. * c. 18, 22. Mm. 1, 27 . 1 Cor. 6 , 9 .
1^. Wenn " Jemand ein Weib nimmt, undihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt;man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sic
beyde auch, daß kein Laster fey unter euch.
* c. 18, 17.
is. Wenn Jemand beym * Vieh liegt, dersoll des Todes sterben, und das Vieh soll manerwürgen. * c. 18,2z.
16. Wenn ein Weib sich irgend zu einem Viehthut, daß fie mit ihm zu schaffen hat, die sollstdu tödteu, und das Vieh auch; des Todes sollensie sterben, ihr Blut fty auf ihnen.