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[1] (1821) [Altes Testament]
Entstehung
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114
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Unreine Weiber.

Blutsiuß.

Z^Mose

10. Und wer anrühret irgend etwas, das erunter sich gehabt hat, der wird unrein seyn bisauf den Abend. Und wer solches trägt, dersoll seine Kleider waschen, und sich mit Wasserbaden, und unrein seyn bis auf den Abend.

11. Und welchen er anrühret, ehe er die Händewäschet, der soll seine Kleider waschen, und sichmit Wasser baden, und unrein seyn bis aufden Abend.

12. Wenn er ein " irdenes Gefäß anrühret,das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Ge-fäß soll man mit Wasser spülen. ' -- 6 / 28.,

13 . Und wenn er rein wird von seinem Fluß,so soll er sieben Tage zählen, nachdem er reingeworden ist, und seine Kleider waschen, undsein Fleisch mit stießendem Wasser baden; so ister rein.

i^i. Und am achten Tage* soll er zwey Turtel-tauben oder zwey junge Tauben nehmen, undvor den Herrn bringen vor der Thür der Hüttedes Stifts, und dem Priester geben.

* c. ch 7 . c. 12/ 8 . c. 14 / 22.

15. Und der Priester soll aus einer ein Sünd-opfer, aus der andern ein Brandopfer machen,und ihn versöhnen vor dem Herrn seines Flusseshalben.

1 6 . Wenn einem Manne * im Schlaf der Sameentgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Was-ser baden, und unrein seyn bis auf den Abend.

* c. 22/ 4 .

17. Und alles Kleid, und alles Fell, das mitsolchem Samen besteckt ist, soll er waschen mitWasser, und unrein seyn bis auf den Abend.

18. Ein Weib, bey welchem ein solcher lieget,die soll sich mit Wasser baden, und unrein seynbis auf den Abend.

19. Wenn ein Weib ihres Leibes Vlutflußhat, die soll sieben Tage beyseit gethan werden;

* wer sie anrühret, der wird unrein seyn bis aufden Abend. * c. 18/ is.

20. Und alles, worauf sie liegt, so lang sieihre Zeit hat, wird unrein seyn, und woraufsie sitzt, wird unrein seyn.

21. Und wer ihr Lager anrühret, der sollfeine Kleider waschen, und sich mit Wasser ba-den, und unrein seyn bis auf den Abend.

22. Und wer anrühret irgend etwas, daraufsie gesessen hat, soll seine Kleider waschen, undsich mit Wasser baden, und unrein seyn bisauf den Abend.

23. Und wer etwas anrühret, das auf ihrem

15 . 16 .

Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder ge-standen, soll unrein seyn bis auf den Abend.

2^. Und wenn ein Mann bey ihr lieget, undes kommt sie ihre Zeit an bey ihm, der wirdsieben Tage unrein seyn, und das Lager, daraufer gelegen ist, wird unrein seyn.

25. Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß einelange Zeit hat, nicht allein zur' gewöhnlichenZeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit;so wird sie unrein seyn, so lang sie fließt, wiezur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auchhier unrein seyn.

26. Alles Lager, darauf sie liegt, die ganzeZeit ihres Flusses soll seyn, wie das Lager ihrerAbsonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wirdunrein seyn, gleich der Unreinigkeit ihrer Ab-sonderung.

27. Wer deren etwas anrühret, der wird un-rein seyn, und soll seine Kleider waschen, undsich mit Wasser baden, und unrein seyn bis aufden Abend.

28. Wird sie aber rein von ihrem Fluß, sosoll sie sieb/rr Tage zählen; darnach soll sie reinseyn.

29. Und am achten Tage soll sie * zwey Turtel-

tauben oder zwey junge Tauben nehmen, undzum Priester bringen vor die Thür der Hüttedes Stifts. ' c. 12/ 8 . c. 14 / 22.

30. Und der Priester soll aus einer machenein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer,und sie versöhnen vor dem Herrn über den Flußihrer Unreinigkeit.

31. So sollt ihr die Kinder Israel warnenvor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben inihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnungverunreinigen, die unter euch ist.

32. Das ist das Gesetz über den, der einenFluß hat, und dem der Same im Schlaf ent-gehet, daß er unrein davon wird; -

33. Und über die, die ihren Blutfluß hat.Und wer einen Fluß hat, es fcy Mann oderWeib; und wenn ein Mann bey einer Unrei-nen liegt.

Das 16 . Capitel.

Jährliches Vcrsöhnopfer.

i.ltnd der Herr redete mit Mose, (nachdem^ die * zween Sohne Aarons gestorben wa-ren, da sie vor dem Herrn opferten) * c. io, 2.

2. Und sprach: Sage deinem Bruder Aaron,daß er * nicht allerlei) Zeit in das inwendige Hei-ligthum gehe hinter den Vorhang vor dem Gna-