Glatze. Aussatz 3 Mose 43. 14. an Kleidern. 111
-40. Wenn einem Manne die Haupthaareausfallen, daß er kahl wird/ der ist rein.
-4i. Fallen sie ihm vorne am Haupt aus,und wird eine Glatze, so ist er rein.
-42. Wird aber an der Glatze, oder da erkahl ist, ein weißes oder röthliches Mahl; soist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopfaufgegangen.
-43. Darum soll ihn der Priester besehen. Undwenn er findet, daß ein weißes oder röthlichesMahl ausgelaufen an seiner Glatze oder Kahl-kopf, daß es stehet, wie sonst der Aussatz ander Haut:
-4-4. So ist er aussätzig und unrein; und derPriester soll ihn unrein sprechen solches Mahlshalben auf seinem Haupt.
^s. Wer nun aussätzig ist, deß Kleider sollenzerrissen seyn, und das Haupt bloß, und dieLippen verhüllet, und soll allerdings unreingenannt werden. '
-4ö. Und so lange das Mahl an ihm ist, soller unrein seyn, allein wohnen, und seine Woh-nung soll außer dem Lager seyn.
-47. Wenn an einem * Kleide eines AussatzesMahl seyn wird, es sey wollen oder leinen;
* v. 61.
-48. Am Werft oder am Eintrag, es sey leinenoder wollen, oder an einem Fell, oder an allem,das aus Fellen gemacht wird;
-4s. Und wenn das Mahl bleich oder röthlichist am Kleide, oder am Fell, oder am Werft,oder am Eintrag, oder an eimgerley Ding, dasvon Fellen gemacht ist; das ist gewiß ein Mahl-es Aussatzes, darum solls der Priester besehen.
so. Und wenn er das Mahl stehet, soll er eseinschließen sieben Tage.
S4. Und wenn er am siebenten Tage stehet,-aß das Mahl har weiter gefressen am Kleide,am Werft oder am Eintrag, am Fell, oder anallem, das mau aus Feilen machet; so ist esein fressendes Mahl des Aussatzes, und ist un-rein.
52. Und soll das Kleid verbrennen, oder denWerft, oder den Eintrag, es sey wollen oderleinen, oder allerlei) Fellwerk, darin solchesMahl ist: denn es ist ein Mahl des Aussatzes;und sollt es mit Feuer verbrennen.
53. Wird aber der Priester sehen, daß dasMahl nicht weiter gefressen hat am Kleide, oderam Werft, oder am Eintrag, oder an allerleyFellwerk:
s-4. So soll er gebiethen, daß mans wasche,
darin das Mahl ist; und solls einschließen an-dere sieben Tage.
ss. Und wenn der Priester sehen wird, nach-dem das Mahl gewaschen ist, daß das Mahlnicht verwandelt ist vor seinen Augen, und auchnicht weiter gefressen hat: so ist es unrein, undsollst es mit Feuer verbrennen ; denn es ist tiefeingefressen, und hat es beschallt gemacht.
ss. Wenn aber der Priester stehet, daß dasMahl verschwunden ist nach seinem Waschen; sosoll er es abreissen vom Kleide, vom Fell, vomWerft, oder vom Eintrag.
57. Wirds aber noch gesehen am Kleide, amWerft, am Eintrag, oder allerley Fellwerk;so ist es ein Fleck, und sollst es mit Feuer ver-brennen, darin solches Mahl ist.
58. Das Kleid aber, oder Werft, oder Ein-trag, oder allerley Fellwerk, das gewaschen ist,und das Mahl von ihm gelassen hat, soll manzum andernmahl waschen, so ist es rein.
so. Das ist das Gesetz über die Mahle desAussatzes an Kleidern, sie seyen wollen oderleinen, am Werft, und am Eintrag, und anallerley Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
Das 14. Capitcl.
Reinigung des AuLsahcS.
i.Nnd der Herr redete mit Mose, und sprach:^ 2. Das ist das Gesetz über den Aussätzi-gen , wenn er soll gereiniget werden. Er soll' zum Priester kommen. * MM. s, 4. Marc, i, 44.
Luc. L, 14. c. 17/ 14.
3. Und der Priester soll aus dem Lager gehen,und besehen, wie das Mahl des Aussatzes amAussätzigen heil geworden ist;
-4. Und soll gebiethen dem, der zu reinigen ist,daß er zween lebendige Vögel nehme, die da reinsind, und Cedernholz, und rosinfarbcne Wolle,und * Mop. * Ps 5t, s.
s. Und soll gebiethen, den einen Vogel zuschlachten in einem irdenen Gefäß, am fließendenWasser.
6. Und soll den lebendigen Vogel nehmen mitdem Cedernholz, rosinfarbener Wolle, undMop, und in des geschlachteten Vogels Bluttunken am fließenden Wasser,
7. Und 'besprengen den, der vom Aussatz zureinigen ist, siebenmahl; und reinige ihn also,und lasse den lebendigen Vogel ins freye Feld
stiegen. * c. 4/ 6. 17. c. 8/ 11 .
8. Der Gereinigte aber soll seine Kleider wa-schen, und ' alle seine Haare abscheren, und