Bau -er Stiftshütte. 2 Mose 26. Breter. 81
Das 26 . Capitel.
Bau der Stiftshütte.
1. <O)ie * Wohnung sollst du machen von zehn^ Teppichen, von weißer gezwirnter Sei-de, von gelber Seide, von Scharlaken undRosinroth. Cherubim sollst du daran machen
künstlich. * c. 36, 8.
2. Die * Länge eines Teppichs soll acht undzwanzig Ellen seyn, die Breite vier Ellen; undsollen alle zehn gleich seyn. *«. 36 ,9.
3. Und sollen je fünf zusammen gefüget seyn,einer an den andern.
Und sollst Schlaustem machen von gelberSeide an jeglichen Teppichs Enden, da sie sollenzusammen gefüget seyn, daß je zwey und zweyan ihren Enden zusammen geheftet werden.
Z. Fünfzig Schlaustem an jeglichem Teppich,daß einer den andern zusammen fasse.
6 . Und sollst fünfzig goldene Hefte machen,damit man die Teppiche zusammen hefte, einenan den andern, auf daß es Eine Wohnungwerde.
7 . Du sollst auch eine * Decke aus Ziegenhaar
machen zur Hütte über die Wohnung, von eilfTeppichen. * c. 36, 14 .
8 . Die Länge eines Teppichs soll dreyßig Ellenseyn, die Breite aber vier Ellen; und sollen alleeilf gleich groß seyn.
9. Fünf sollst du an einander fügen, und sechsauch an einander, daß du den sechsten Teppichzweyfältig machest vorne an der Hütte.
10. Und sollst an einem jeglichen Teppich fünf-zig ' Schlaustem machen, an ihren Enden, daßsie an einander bey den Enden gefüget werden.
* c. 36, 12.
i i. Und sollst fünfzig eherne Hefte machen,und die Hefte in dieSchläuflein thun, daß die*Hütte zusammen gefüget, und Eine Hütte werde.
* c. 36, 18.
12. Aber das Ueberlange an den Teppichender Hütte, sollst du die Hälfte lassen Überhän-gen an der Hütte,
13. Auf beyden Seiten eine Elle lang; daßdas übrige sey an der Hütte Seiten, und aufbeyden Seiten sie bedecke.
1 ^. Ueber diese Decke sollst du eine * Deckemachen von röthlichen Widderfellen; dazu übersie eine Decke von Dachsfellen. * 36, 19 .
15. Du sollst auch * Breter machen zu derWohnung von Forenholz, die stehen sollen.
* c. 36 , 20 .
16. Zehn Ellen lang soll ein Bret seyn, nndanderthalb Ellen breit.
1 7 . Zween Zapfen soll ein Bret haben, daßeins an das andere möge gesetzet werden. Alsosollst du alle Breter der Wohnung machen.
18. Zwanzig sollen ihrer stehen gegen demMittag.
19. Die sollen vierzig silberne Füße untenhaben, je zween Füße un-ter jeglichem Bret anseinen zween Zapfen.
20. Also auf der andern Seite gegen Mitter-nacht sollen auch zwanzig Breter stehen,
21. Und * vierzig silberne Füße, je zwey Füßeunter jeglichem Bret. * c. 36 ,26.
22. Aber hinten an der Wohnung, gegen demAbend, sollst du sechs Breter machen.
23. Dazu zwey Breter hinten an die zweyEcken der Wohnung.
2-L. Daß * ein jegliches der beyden sich mit seinemOrtbret von unten auf geselle, und oben amHaupt gleich zusammen komme mit einer Klam-mer. * c. 36 , 29.
2Z. Daß * acht Breter seyen mit ihren silber-nen Füßen; derer sollen sechzehn seyn , je zweyunter einem Bret. * -> 36 , 3 ».
26. Und sollst * Riegel machen von Forenholz,
fünf zu den Bretern auf einer Seite der Woh-nung , * c. 36 , 3 l.
27. Und fünf zu den Bretern auf der andernSeite der Wohnung, und fünf zu den Breternhinten an der Wohnung gegen dem Abend.
28. Und sollst die Riegel mitten an den Breterndurchhin stoßen, und alles zusammen fassen voneinem Ort zu dem andern.
29. Und sollst die Breter mit Gold überziehen,und ihre Rinken von Gold machen, daß mandie Riegel darein thue.
30. Und die Riegel sollst du mit Gold über-
ziehen. Und also sollst du denn die Wohnungaufrichten, nach der Weise, wie du * gesehen Haftauf dem Berge. * c. 25,9.40.
31. Und sollst einen Vorhang machen vongelber Seide, Scharlaken, und Rosinroth, undgezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubimdaran machen künstlich.
32. Und sollst ihn hängen an vier Säulenvon Forenholz, die mit Gold überzogen sind,und goldene Knäufe, und vier silberne Füßehaben.
33. Und sollst den Vorhang mit Heften anhef-ten , und die Lade des Zeugnisses inwendig des
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