Fclbiger.
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in den Jahren 1740—1792. Sitzungsbericht der kaiserlichen Akademie der Wissen-schaften. Phil. hist. Classe. 1851. 2. S. 707 f. S. 743 f.) Im Zusammenhang da-mit fühlte es die Negierung als ihre Pflicht, das bisher rein der Sorge der Kircheüberlassene Gebiet der Schule und insbesondere auch der Volksschule in ihre eigeneHand zu nehmen. Das Schulwesen erschien als eine wichtige Staatssache (vgl. Sonnen-fels, Handbuch der Polizeiwissenschaft 1770 S. 125 f. „Das Schulwesen ist einPolitikum," Hofdecr. v. 13. Oct. 1770). Es ward daher schon 1770 in Wien einestaatliche Centralschuldirection errichtet, und zu gleicher Zeit (22. Oct. 1770, s. Samm-lung der k. k. Verordnungen und Gesetze. Wien 1780 Band VI. S. 299) zu Wieneine Normalschule gegründet worden, „in welcher die Jugend nicht nur in verschiedenenClassen abgetheilt, nach einer neuverbesserten und mit keinem Gedächtniszwang ver-sehenen (!) Lehrart, in den Glaubenslehren, im Lesen, Schreiben und Rechnen, wie auchin den Grundsätzen der deutschen Muttersprache, in der regelmäßigen Anwendung der-selben bei vorkommenden Geschäften des gemeinen Lebens, in der Erdbeschreibung, inder Religions- und Vaterlandsgeschichte, in den Regeln der sittlichen Klugheit undWohlanständigkeit gründlichen Unterricht, durch eigens hiezu bestellte geistliche undweltliche Lehrer empfangen, sondern auch künftige Schullehrer zur ausübenden Kenntnisaller obigen Wissenschaften und der mit dem Praktischen Lehramt verbundenen praktischenVortheile und Pflichten angeführt werden sollen." Sofort war im Jahr 1773 dieförmliche Aufhebung des Jesuiten-Ordens erfolgt. Nun sollten die umfassenden Plaueder österreichischen Regierung im größeren Maßstabe im ganzen Land durchgeführt wer-den. Zu dieser Reform des österreichischen Schulwesens ward Felbiger, nachdem ihmKönig Friedrich auf den besondern Wunsch der Kaiserin den erforderlichen Urlaub er-theilt hatte, im Jahre 1764 berufen und ihm daher die Stelle eines „Generaldirectorsdes Schulwesens für die österreichischen Staaten" übertragen. Dis Grundlage für dievon ihm sofort hier entwickelte umfassende organisatorische Thätigkeit bildete die durchihn entworfene „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- undTrivialschnlen in sämmtlichen königl. Erbländern" vom 6. Dec. 1774, A 21 — 24(Sammlung der k. k. österreichischen Gesetze. Wien 1780 Band VII. S. 116 f.).Es ist hier nicht der Ort, auf den Inhalt dieses Gesetzes, das eine höchst bedeutendeStelle in der Geschichte deS österreichischen Schulwesens einnimmt (Einleitung: „Da dieErziehung der Jugend beiderlei Geschlechts, als die wichtigste Grundlage der wahrenGlückseligkeit der Nationen, ein genaueres Einsehen erfordert, so hat dieser Gegenstandalle Aufmerksamkeit um so mehr auf sich gezogen, je gewisser von einer guten Erziehungund Leitung in den ersten Jahren die ganze künftige Lebensart aller Menschen unddie Bildung des Genies und der Denkensart ganzer Völkerschaften abhängt, die nie-mals erreicht werden kann, wenn nicht vurch wohlgetroffene Erziehungs- und Lehr-anstalten die Finsternis der Unwissenheit aufgekläret und jedem der seinem Stand an-gemessene Unterricht verschafft wird") näher einzugehen. Genug, daß dadurch dieGrundsätze der Hähn-Felbiger'schen Schulmethodik auch auf das österreichische Schul-wesen übergetragen und in den organisirten genannten dreierlei Arten von Schulen,wozu noch besondere Nepetitionsschulen am Sonntag kamen, der Unterricht auf derGrundlage obligat eingeführter Lehrbücher und Tabellen, geregelter Winter- undSommerschulzeit, einer (für jeden Unterrichtsgegenstand besonders) gegliederten Classen-eintheilung, genauer bis ins Detail ausgearbeiteter Normallectionspläne und sorgfältigerstaatlicher Aufsicht ein bis zur Starrheit festes System des Volksunterrichtswesens zuschaffen gesucht wurde. Vorläufig beschränkte sich die Thätigkeit Felbiger's und die neueSchuleinrichtung auf Wien und das eigentliche Oesterreich, fand jedoch immer mehrAnerkennung (vergl. die Schrift: Felbiger's Größe der Wohlthat der Normalschulen.Prag 1781) und griff schon in den nächsten Jahren auch in den andern Erbländern,namentlich in Böhmen Platz, wo der bekannte Dechant Ferdinand Kindermann zuKaplitz (von Maria Theresia wegen der Verdienste um das Schulwesen mit dem Namen