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2 (1860) Director - Globus
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Ethik.

einer bloßen Entwicklung vielmehr eine Umwandlung, eine Bekehrung wird. In derchristlichen Ethik bekommt dies alles durch den Anschluß an das Dogma seine ganz be-stimmte Ausprägung; hat sie zuerst die Idee des Guten an sich dargestellt, so beginntder Proceß der Verwirklichung dieser Idee mit der Schöpfung des Menschen als einessittlichen Wesens, wo also die sittliche Anlage des Menschen zur Sprache kommt, d. h.der Beweis, daß das Gute wirklich demselben anerschaffen (nicht etwa bloß anerzogen),somit sein wahrer Grundwille ist. Wie aber auch der Philosoph den Eintritt des Bösenund den Kampf mit dieser die Entwicklung des Guten hemmenden, auf seine Vernichtungausgehenden Macht mit in Betracht zieht (s. CHalHb aus I. B. 2. Cap. 1 u. 2):so ist dem christlichen Ethikcr hiefür der Weg durch die christliche Lehre von der Sündebereits gewiesen, welcher gegenüber ihm aber auch historisch eine neue, jener sittlichenSchöpfung entsprechende Manifestation des Guten im Gesetz, dem mosaischen vo>ox,gegeben ist, dessen Charakteristisches, aber auch Unzureichendes ins Licht gesetzt wer-den muß. So gelangt man endlich zur höchsten Manifestation des Guten in derPerson des Erlösers, von dem aus mittelst seines Geistes jene Ethisirung des mensch-lichen Einzelwillens wie der Gesammtheit erst zur vollen Verwirklichung kommt. DieserGeist christlicher Freiheit hebt das Gesetz auf, eben weil jetzt derGrundwille" durchdie Wiedergeburt aus dem Geiste zum wirklichen Willen des Individuums geworden ist.Gleichwohl ist dieser auch jetzt noch nicht dermaßen eins mit jenem, daß dem Wollennicht stets ein Sollen zur Seite und vorangchen müßte (was die Theologen den tsitinsIkZis Usus nennen). Das Gesetz aber, das hiernach seine bleibende Berechtigung als ersteForm behält, in welcher sich das sittlich Gute objectiv darstellt (daher auch die Ethikkeine erzählende und erklärende, sondern eine vorbildende Wissenschaft ist," Hartensteingegen Schleiermacher a. a. O. S. 118), wird zur Pflicht dadurch, daß ich, als freiessittliches Snbject, das Gesetz in seiner Verbindlichkeit für meine Person anerkenne; dasGute ist nicht dermaßen schon zur Natur geworden, daß ich es nicht als etwas von mirunterschiedenes, über mir stehendes wüßte; aber dieses über mir stehende gilt mir, ichbin dafür verantwortlich, daß ich ihm in meinem Handeln entspreche. (Das Thier, diePflanze, der Planet sie alle gehorchen einem Gesetz, aber nicht einer Pflicht.) Hier-nach ist es an sich ganz richtig, wenn die alten theologischen Moralisten alles Guteunter der Form des Gebotes, die Philosophen und die Theologen der Aufklärung es unterder Form der Pflicht darstellen; allein thcils kam man über das ewige Sollen nie hinauszu einer wirklichen Tugend, wie sie das Christenthum in Christus in voller Realitätkennt, theils blieb (wie namentlich in der Kant'schen Moral) aus Furcht vor allemEudämonistischen die Lehre von den Güten: ganz vernachlässigt. Die zweite Formdes Guten ist also die Tugend; was vorher Sollen war, ist in ihr nicht nur zumWollen, und zwar zum constantcn Wollen, zur Gesinnung, sondern bereits zur Fertigkeitdes VollbringenS, zum wirklichen Leben geworden. (Unter dieser Form ist das Gute beiHarleß dargestellt; es hängt mit dem specifisch lutherischen Geiste seiner Ethik zusammen,daß er, da ihm die ganze christliche Lebensaufgabe nur in der Bewahrung des in Christound der Rechtfertigung durch den Glauben gesetzten Heiles besteht, die Aufstellung einesSystems von Pflichten verschmäht, und bloß aus der das Heil bewahrenden Treue, d. h.der Frömmigkeit als Grundtugend eine Reihe Tugenden ableitet.) Der Inhalt desTugendbegriffs muß an sich derselbe sein, wie der des Pflichtbegriffs; aber der Unterschiedder Form des Sollens und des Wollens, des Gesetzes und der lebendigen Wirklichkeitafficirt doch auch wieder den Inhalt; denn das Gesetz bleibt unveränderlich sich selbstgleich; das Leben aber ist unerschöpflich an Neugestaltungen, die sich auf dem sittlichenGebiete in den Charakteren (s. d. Art. Charakter) zu erkennen geben. In der Lehre vonder Tugend und den Tugenden müßte also eben jene Bedeutung des Persönlichen, jenesRecht der individuellen Freiheit, wie sie nicht nur mit Gesetz und Pflicht sich verträgt,nicht bloß neben diesen bestehen kann, sondern sogar gerade in jenem persönlich freienund unendlich Mannigfaltigen das im Gesetz noch gleichsam verschlossene Gute zu seinem