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Ehe.
Gedeihen wichtiges Moment sei; und 3) ob es mit zur Lösung der ganzen Erziehungs-aufgabe zu rechnen sei, auch der Kinder eigenes dereinstiges Eintreten in den Ehestandim Auge zu haben, somit sie hiefür irgendwie direct oder indirect vorzubereiten.
1) Wenn eine Ehe mit einem Kinde gesegnet wird, so wird dadurch der sittlicheGehalt derselben um einen Factor reicher. War nämlich schon durch das ethische Wesender Ehe, — durch die Heiligung ihres Bandes zu einem unauflöslichen, durch dasfreiwillige Sich-binden der Liebe, wodurch diese zur Treue wird, — die animalischeSeite der Ehe, ihre nothwendige Naturbasis versittlicht und verklärt, so daß die ehelicheGeschlechtsgemeinschaft nicht mehr die Befriedigung wilder Begierde, sondern als rück-haltsloseste Hingebung auch die höchste Bethätigung der Liebe und somit je für denandern Theil das höchste Innewerden derselben ist: so tritt mit der Hoffnung auf einesKindes Geburt und mit dieser selbst ein neues Pfand gegenseitiger Liebe hinzu; dieLiebe der Zwei wird Person in einem Dritten; im Kinde empfängt der Gatte vomGatten sein eigenes Wesen zurück, aber in geheimnisvollster und doch erkennbarer Weiseverschmolzen mit dem Wesen des Gatten. *) Diese zwei Naturen, die väterliche undmütterliche, entwickeln sich nun im Kinde nach ihrer Verbundenheit zu einem einheitlichenPersonleben auch dann, wenn Vater und Mutter bald nach des Kindes Geburt sterben,von ihnen also keine persönliche Einwirkung geistiger Art möglich ist, sie dem Kindealso nichts als das Leben gegeben haben. Aber dieser Fall, der immer als schweresUnglück empfunden wird, kann auch nur als Ausnahme gelten; die Regel dagegen istund muß sein, daß diejenigen, die durch einen physischen Act dem Wesen des Kindesihr eigenes Wesen eingepflanzt haben, auch auf die Entwicklung desselben im gebornenKinde mit allen Mitteln einwirken, die der menschlichen Natur im ganzen Umfang ihrerKräfte verliehen sind. Es gehört zur Versittlichung der Zeugung, daß ihr von Seitender Zeugenden die Erziehung folgt; ebenso gewiß wird auch jene Entwicklung des Kindesnur dann eine gesunde und naturgemäße sein, wenn dieselben Factoren, die es abbild-lich in seiner Person vereinigt trägt, in lebendiger Gegenwart fortwährend auf dasselbeeinwirken, und das um so mehr, je mehr die entgegengesetzten Pole, die in des KindesWesen durch die Einheit eines Personlebens verbunden sind, in der Ehe durch die Liebeder beiden Gatten zu einander sich ausgleichen. Das alles fällt weg, wenn das Kindnicht unter dem Schirm und Schatten der Ehe aufwächst, also, wenn entweder dieEltern ihr Kind weggeben (wovon hier nicht weiter zu sprechen ist), oder wenn sie garnicht ehelich verbunden sind. In letzterem Falle wird meist das Kind, dessen Daseinals eine unerwünschte Last, als Verräther der Schande, als eine Art Strafe empfundenwird, schon gar nicht Gegenstand der Liebe beider Eltern sein; und wenn es auch dieswäre, so fehlt doch die volle Lebensgemeinschaft der Eltern, die allein dem Kind einewahre Heimat, ein Vaterhaus bereitet, das nimmermehr ersetzt wird, wenn auch einvornehmer Herr die Existenz seiner natürlichen Kinder sichert oder ihnen sogar Goldund Ehren zuwendet. Es darf daher schon aus diesem Grunde, in kavorsin xrolis,ein geordneter Staat schlechthin weder Concubinate noch wilde Ehen dulden; Schwängerungund Ehebruch kann er nicht hindern, aber er sollte schon um der Früchte solch unerlaubterVerbindungen willen mit ganz anderem Ernste dawider strafend auftreten, als es modernenStaatskünstlern einer frivolen Laxheit zufolge gefallen hat, zu welcher das Schreiber-und Junkerregiment mit einer gewissen Art des modernen Liberalismus brüderlich zu-sammenwirkte. Wäre vollends die von einer liederlichen Rotte beantragte und antici-Pirend auch vollzogene Emancipation des Fleisches, somit auch die Emancipation vomEhebande zu Recht gelaugt, so würde man bald erlebt haben, daß statt eines Volkes
*) „Wie wunderbar hat Gott verschlungenIn jedem unser Sein;
Zu lösen ist mir nie gelungen,
Was dein ist oder mein."
Päb>>g, EncyklopLLic. II.
Zeller, Lieder des Leids.3