Dispensation.
IS
Gymnasium auch das Bedürfnis derer erfüllen muß, welche sich nicht für ein wissen-schaftliches Studium oder einen Lebeusberuf, zu welchem eine Gymnasialbildung erfor-dert wird, vorbereiten, sondern die für einen bürgerlichen Beruf nöthige allgemeineBildung auf einer höhern Lehranstalt erwerben wollen, bleibt, auch wenn mit demGymnasium besondere Realclassen nicht verbunden sind, die Dispensation von derTheil-nahme an dem Unterrichte im Griechischen, mit Genehmigung der K. Prov.-Schul-Colle-gien, zulässig.*) Ob in solchen Fällen an die Stelle des Griechischen ein anderer Un-terrichtsgegeustand eintreten kann, wird der Erwägung und besonderen Anordnung derK. Prov.-Schul-Collegien anheimgegeben. Bei Gewährung der Dispensation ist denbetreffenden Schülern bemerklich zu machen, daß Unkenntnis des Griechischen von derTheilnahme am Abiturientenexamen ausschließt."
Wir kommen zu der oben schon angedeuteten Forderung der Pädagogik zurück, derLehrer müße die Individualität seiner Zöglinge nach Kräften berücksichtigen. Sie be-zieht sich nicht bloß auf die Art des Unterrichts und der Erziehung, sondern auch aufdas Was und muß darum auch bei der Frage über die Dispensation von einzelnenUnterrichtsfächern in Betracht gezogen werden. Die Individualität ist nicht nur durchkörperliche und geistige Anlagen und Hemmnisse des einzelnen Zöglings, sondern auchdurch die äußern Verhältnisse, unter deren Einflüsse seine gesammte Entwickelung statt-findet, und durch den Beruf, für welchen sich der Zögling vorbildet, bestimmt. DerSchüler, und namentlich der in eine höhere Unterrichtsanstalt eintretende, bringt zurSchule nicht nur sehr verschiedene geistige und körperliche Gaben mit; er war schon,ehe er in die Schule kam, und ist, während er ihr angehört, manchen, absichtlichen undunabsichtlichen, Bildungseinflüssen unterworfen; das wirkliche Bildungsbedürfnis ist fürverschiedene gar sehr verschieden. Das mittlere Bildungsbedürfnis, welches dem Un-terrichtsplane einer Schule zu Grunde liegt, ist darum nie für alle in jeder Beziehunggleich passend. Wie es daher stets Schüler giebt, für welche die Veranstaltungen derSchule nicht ausreichen und welche einer Nachhülfe in einem Schulfache oder noch einesUnterrichts, den die Schule nicht giebt, bedürfen: so gewährt die Schule für andereoder für die der Nachhülfe bedürftigen Schüler in anderer Beziehung zu viel. Ob einFall letzterer Art vorliegt, darüber kann endgültig nur von der Schule selbst, von demLehrercollegium oder, nach Anhörung der den betreffenden Schüler kennenden Lehrer,vom Director entschieden werden. Jedenfalls darf sich die Schule von niemand dasUrtheil darüber nehmen lassen, ob der etwa behauptete Mangel der Anlagen für einFach nicht scheinbar ist und in einer unzweckmäßigen Methode oder andern Verhält-nissen seinen Grund hat; ob nicht das Ziel, welches der Vater bei der Bildung seinesSohnes vor Augen hat, den der Schule zu Grunde liegenden pädagogischen Principienzuwiderläuft, so daß die Schule die Hand zu seiner Erreichung nicht bieten darf; obder Wegfall eines Unterrichtsfaches nicht den in einem andern zu machenden Voraus-setzungen widerspricht; ob die Einheit des gesammten Unterrichts nicht durch die ver-langte Dispensation gestört wird; ob nicht die für das Schulleben nöthigen Veranstal-tungen die Dispensation verbieten; ob nicht aus der durch sie gestatteten Freiheit Ge-fahren für die Disciplin entstehen. Sehr oft entspringen die Dispensationsgesuche auSder Arbeitsscheu der Söhne und Privatgrillen der Eltern u. dgl. und der dispensirteSchüler lernt in den obigen Fächern nicht um so viel mehr, sondern um so viel weni-ger. Dies alles zusammengefaßt, ergiebt sich als das Richtige Folgendes. Es darfder Schule die Möglichkeit einer Dispensation nicht von vornherein abgeschnitten wer-
*) Wo die Größe einer Stadt und die dadurch vorzugsweise bedingten reichlichen Mitteles gestatten, wird das Bedürfnis in unserer Zeit außer den Volksschulen insgemein folgendeAnstalten Hervorrufen: 1) Gymnasien mit Latein und Griechisch, 2) Bürgerschulen mit Latein undFranzösisch, 3) Bürgerschulen mit Französisch. Wo eines oder das andere dieser Glieder fehlt,und auch nicht durch Parallelunterricht ersetzt werden kann, muß durch Dispensationen nachge-holfen werden. D. Red.