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Dänemark.
Zu dm oben angeführten 14 Schulen, die zum Theil aus eigenen Mitteln bestehen,in denen aber Schulgeld erlegt wird, welches in diesen Schulen billig ist, während das-selbe in den Privatschulen, welche einzig und allein davon bestehen, höher sein muß,gehören die deutschen Schulen der St. Petri- und Friedrichskirche, welche auch Kinderdänischer Eltern aufnehmen. Die Pctrikirche (in der Altstadt) hat sowohl eine Knaben-als auch eine Mädchenschule, jede mit 6 Elasten, erstere mit 8 Lehrern und 305 Schülern,letztere mit 2 Lehrern, 3 Lehrerinnen und 302 Schülerinnen; außerdem gehört dieserGemeinde die eine der 3 angeführten Privatschulen, eine für Knaben mit 11 Lehrernund 76 Schülern. An der Schule der Friedrichskirche in dem auf der Insel Amagerbelegenen östlichen Stadttheile Christianshavn sind 4 Lehrer und 1 Lehrerin angestelltund sie wird besucht von 23 Knaben und 21 Mädchen.
Von den oben angeführten am 1. Mai 1870 vorhandenen 25,686 schulpflichtigenKindern gehört zwar die überwiegende Mehrzahl, 24,742, der evangelisch-lutherischenKirche an, 944 aber den von dieser abweichenden Religionsverwandten, nemlich es sindvon den Kindern 103 Deutsch-Reformirte, 12 Französisch-Reformirte, 13 Anglikaner, 1griechischer Katholik, 194 römische Katholiken, 24 Baptisten, 32 Mormonen, 11 freieEvangelische, 19 Katholisch-Apostolische und 505 Israeliten. Für einige derselben be-stehen Schulen, die unter den obigen mit angeführt sind, indem sie unter der Beauf-sichtigung des Staates stehen, und die sich im allgemeinen durch ihre vortreffliche Ein-richtung auszeichnen. Es bestanden 1869 Schulen der
Lehrer
Lehrerin-
nen
Besucht von
Knaben
Mädchen
Summe
Katholischen Gemeinde.
6
2
80
48
128
Schwestern des heil. Joseph..
__
8
—
58
37
„ (französisch).
—
7
—
37
62
Deutsch-Reformirten Gemeinde.
4
1
29
23
52
Katholisch-apostolischen „ ........
6
6
14
22
86
Israelitischen Gemeinde für Knaben ......
12
—
62
—
62
„ „ „ Mädchen.
6
5
—
48
48
, Privatschule .
5
3
1
17
18
Auch die Schulen der milden Stiftungen, als des Waisenhauses, des Instituts fürTaubstumme und Blinde u. a., sowie die militärischen Schulen für Soldatenkinder,welche unter dem Ministerium des Krieges und der Marine stehen, gehören dahin.
Außerdem gehören die vielen Privatschulen sowohl für Knaben als Mädchen dahin,welche, wenn sie im Stande sind sich einen guten Ruf zu erwerben, trotz des hohenSchulgeldes sich einer starken Frequenz von den Kindern der Wohlhabenden erfreuen,aber immer unter öffentlicher Aufsicht stehen. Wer eine solche Schule errichten will, ersei Mann oder Weib, muß sich dazu von der Schuldirection die Erlaubnis verschaffenund, um diese zu erhalten, sich einem Examen unterwerfen, bei welchem die Forderungenje nach dem Umfange des in der beabsichtigten Schule zu ertheilenden Unterrichts ge-steigert werden, von welchem aber natürlich diejenigen Lehrer befreit sind, die bereits eingenügendes Examen bestanden haben. Ein solches Examen wird überhaupt im ganzenLande von jedem Hauslehrer, der sich nicht zuvor documentirt hat, und von jeder Gou-vernante gefordert, und auch ihre Leistungen stehen unter öffentlicher Aufsicht. Nament-lich war es in den sog. gemischten Districten Schleswigs, welche zum Theil eigentlich ganzdeutsch waren, vor 1864 ein Anlaß großer Unzufriedenheit, daß kein Gutsbesitzer einedeutsche Gouvernante anstcllen durfte, welche kein Examen in der dänischen Sprache ab-legen konnte oder wollte.
Daß die ökonomische Stellung der bei den öffentlichen Schulen angestellten Lehrer