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10 (1875) Vocabellernen - Zwingli und Nachtrag
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Dänemark.

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Der Schulbesuch ist obligatorisch nach dem Gesetze vom 2. Mai 1855 undden Zusätzen dazu vom 30. September 1864. Jedes Kind muß von dem siebentenJahre an die Volksschule besuchen, und die Eltern werden durch ein geregeltes Mulct-system angehalten, dieser Verpflichtung zu genügen. Ausgenommen sind davon nurKinder, welche erweislich anderswo einen genügenden Unterricht erhalten. Vor demsechsten Jahre darf kein Kind ausgenommen werden. Nach vollendetem dreizehntenJahre kann auf den Wunsch der Eltern oder des Vormundes ein Kind ans der Schuleentlassen werden, wenn es sich nach dem Urtheil der Schulbehörde das erforderliche Maßvon Kenntnissen erworben hat; nach vollendetem fünfzehnten Jahre muß dies geschehen,wenn die Eltern es verlangen. In beiden Fällen soll darüber ein Zeugnis ausgefertigtwerden. Der Lehrcursus ist halbjährlich. In der Regel werden nur am 1. Mai und1. November neue Schüler ausgenommen. Die Schule hat 2 Classen, in denen Kinderbeiderlei Geschlechts gemeinschaftlich unterrichtet werden. Zur Versetzung in die obereClasse wird verlangt, daß der Zögling fertig lesen und sowohl Buchstaben als auchZiffern deutlich schreiben kann, sowie den Katechismus und die wichtigsten Abschnitteaus der biblischen Geschichte gelernt hat. Die Unterrichtszeit ist im Sommersemcstervon 8 bis 11 Uhr Vormittags und von 1 bis 4 Uhr Nachmittags, im Wintersemestervon 9 bis 12 Uhr Vormittags und 1 bis 4 Uhr Nachmittags. Jede Classe wird andrei vollen Tagen der Woche oder die eine an den Vormittagen und die andere an denNachmittagen unterrichtet. Die gewöhnlichen Ferien sind: zu Weihnachten 2, zu Osternund Pfingsten je 1 und im Sommer im August 4 Wochen; auch können die Kinderder oberen Classe während eines Theils des Sommers ganz oder theilweise von demBesuch der Schule befreit werden, um den Eltern bei den Feldarbeiten behülflich zu sein.Halbjährlich wird ein öffentliches Examen gehalten, dem wenigstens ein Mitglied derSchulvorstehcrschaft (fast immer der Pastor) beiwohnen muß. Unterrichtsgegenständesind: Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion nebst biblischer Geschichte, Gesang und womöglich ein kurzer Ueberblick über die Geschichte und Geographie des Vaterlandes.

Einen allgemeinen detaillirten Normalplan gicbt es nicht: der Untcrrichtsplanwird für jede Schule von dem Lehrer entworfen, von der Schulvorsteherschaft und daraufvon der Schuldirection bestätigt und ist darauf für das nächste Semester gültig. Eineeben so große Freiheit herrscht jetzt auch in der Wahl der Lehrbücher und in derMethode, in welcher letzteren dem Lehrer (mit den Localbchörden) viele Freiheitgestattet ist, so daß die obere Behörde nur bei Misgriffen und Willkürlichkeiten ein-schreitet. Der Lehrer besorgt den ganzen Unterricht, auch in Religion und Gymnastik.Der wechselseitige Unterricht wurde in den Jahren 182230 zuerst erlaubt undempfohlen, darauf zwar nicht ausdrücklich, aber doch in der That anbefohlen und denSchulen aufgenöthigt; späterhin ist die Anwendung desselben bedeutend eingeschränktund hierin ausdrücklich oder stillschweigend eine große Freiheit bewilligt; auch wird erjetzt nur selten und höchstens, wo die Schülerzahl sehr groß ist, in der unteren Classeangewendet. Die Instructionen der Lehrer enthalten die hauptsächlichsten Vorschriftenin Betreff der Handhabung der Schuldisciplin. Jede willkürliche und die Gesundheitder Kinder gefährdende Härte ist den Lehrern streng untersagt.

Die Bestimmung der Dauer der Schulzeit und der Tage, an denen Schule gehaltenwerden soll, ist wesentlich den nächsten Behörden überlassen, aber doch in der königl.Resolution vom 27. Januar 1860 ein Minimum von 246 Tagen im Jahre für jedefeste Schule oder für jeden Lehrer, der in mehreren Nebenschulcn Unterricht ertheilt,festgesetzt. Nichtsdestoweniger wird diese Bestimmung bei weitem nicht eingehaltenwegen Vacanzen, Krankheiten der Lehrer, Unwetter, Epidemien u. a. m., besondersaber weil in den Neben- oder Umgangsschulen oft ein und derselbe Lehrer den Unter-richt in mehren ertheilt und doch jede als eine besondere Schnle in den Berichtenangeführt wird. Gleichwohl ist auch hierin ein bedeutender Fortschritt zu spüren.Von 100 Schulen war nemlich die Schulzeit

Pcldag. Enehklopädic. X.

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