Württemberg, das höhere Schulwesen.
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das Anderthalbfache des ordentlichen Schulgelds zu entrichten haben. An vielen An-stalten befindet sich eine bestimmte Anzahl von Freistellen (Gratiancr), die sich nachder Gesammtzahl der Schüler richtet ober auf eine gcwiße Quote des entfallenden Schul-gelds basirt ist. An andern Anstalten gründen sich diese Befreiungen auf Stiftungen.Die Zuteilung dieser Vergünstigungen geschieht je nach der Beschaffenheit derselben durchdie Lehrerconvente oder die Ortsschulbehörden unter Voraussetzung der Bedürftigkeit undWürdigkeit. — Verwendet wurden diese Schulgelder von den ältesten Zeiten her zurBelohnung der Lehrer, denen auch der Einzug derselben und die Erhebung andererkleinerer Accidenzicn, z. B. des sogenannten Mai- und Martinigeldes (welches indeswieder mit Gegenleistungen von Seiten der Lehrer verknüpft ist) überlassen blieb. Diesist an einzelnen Anstalten noch der Fall. Der Betrag des Schulgeldes wird dann nachdem aus einer Reihe von Jahren gezogenen Durchschnitt in die ordentliche Competenzder Stelle eingerechnet und bildet einen pensionsberechtigten Theil derselben. In dieserErhebung des Classengeldes durch die Lehrer lag für manche ein Sporn zur Thätigkcit,sofern die erhöhte Frequenz der Schule auch die Einnahmen des Lehrers steigerte. Aufder andern Seite aber war diese Einrichtung auch mit manchen Uebelständen verknüpft.Der Lehrer mußte gegen säumige Eltern von Schülern einschreiten, wenn er nicht aufeinen Theil seines Einkommens verzichten wollte. Auch ergab sich leicht daraus einunwürdiges Bestreben der Lehrer, um Schüler zu werben, und damit Reibungen unterden Lehrern da, wo parallele Anstalten vorhanden waren, daher die Staatsbehörde inneuerer Zeit bestrebt ist, die Erhebung dieser Unterrichtsgelder einer im übrigen unbe-teiligten öffentlichen Kasse zu übertragen, welcher diese Gelder dann auch verbleibenunter der Auflage, daß an die Lehrer angemessene Aversalentschädigungen abgegeben oderüberhaupt eine entsprechende Erhöhung des Gehalts der Stelle vereinbart wird. Sinddiese Verhältnisse normirt, so wird dann die entfallende Schulgeldsumme entweder aus-schließlich zum Zwecke der Anstalt verwendet, wie z. B. an den Stuttgarter Anstalten,oder sie kommt, wie in Tübingen, einfach der städtischen Kasse zu gut, ohne daß deshalbfür die Gemeinde eine Verpflichtung bestände, die aus diesen Quellen fließenden Beiträgewiederum für die Anstalt zu verwenden.
Was endlich die Frage betrifft, wie viel neben dem Staatsaufwand noch ausMitteln der Gemeinden und Stiftungen auf das höhere Schulwesen inWürttemberg verwendet wird, so stehen hierüber keine genauen und zuverlässigen Berech-nungen zu Gebot, klebrigeres glaubt Referent, wenn er Berechnungen zu Grunde legt,welche aus früheren Jahren (dem I. 1850 für die Gclehrtenschulen, dem I. 1861 fürdes Realschulwesen) in der Registratur der Cultministerialabtheilung von ihm eingesehenworden sind, und dabei in Erwägung zieht, daß bei allen indes cingetrctenen Aenderungenund Erhöhungen die Grundsätze der Vertheilung die gleichen geblieben sind, nicht vielfehl zu greifen, wenn er an dem Gesammtaufwand für die Gelehrtenschulen den Ge-meinden und Stiftungen etwa die Hälfte, an dem Gesammtaufwand für das Nealschul-wesen den Gemeinden etwa sieben Zehntel zuwcist, wobei das Schulgeld unter den Ge-meindeaufwand eingerechnet ist. Hirzel.
Zusatz. Beim Blick auf das Schulwesen unseres engeren Heimatlandes können wires uns nicht versagen, einigen Wünschen Ausdruck zu geben, die wir für dasselbe mitRücksicht auf die Bewegungen unserer Zeit auf dem Herzen haben.
Unser Volksschulwesen, obwohl von Anfang an als xoliticnm betrachtet, istgleichwohl von jeher ganz überwiegend durch theologische Kräfte, welche der Staatdazu verwendete, gefördert und weiter entwickelt worden (s. oben S. 472—478). Nursolche waren ja durch höhere, wissenschaftliche Bildung im allgemeinen dazu befähigt.Nicht als ob sich nicht manchmal unter den Volksschullchrern Talente fänden, welche derAusbildung durch wissenschaftliche Studien Werth gewesen wären; allein diejenigen, welcheome solche Ausbildung zu gewinnen und den weiten Weg, der dazu führt, zurückzulegcnvermögen, widmen sich eben damit andern Berufsarten und verlassen den Beruf des ge-