134
Volksschullchrcrscminar.
gartens. Das erhaltene Obst wird gleichfalls im Convicte genossen." (Ausführlichere !Nachricht gicbt o. d. Golz, Ecntralblatt 1869, S. 613 ff.)
Das Seminar ist sacultativcS Internat. Die Externen wohnen mit Erlaubnis desTirectors bei achtbaren, einen wohlgeordneten Haushalt führenden Familien, bei welchensie: 1. nicht über 20 Minuten weit vom Seminare wohnen, 2. auch des Winters einzum Studiren geeignetes besonderes Zimmer erhalten, 3. ein Bett für sich allein und diesesin reinlichem Zustande erhalten, und 4. der Quartier- und Kostgeber sich verpflichtet, über ^das sittliche Betragen der Zöglinge zu wachen, deren Sittlichkeit zu wahren und zeitweilig Idem Director einen wahrhaften Bericht zu erstatten. „Das Verlassen der vom Directorals untauglich befundenen Quartiere wird von diesem zuerst angcratheu, sodann aberauf Grund der in Folge seines Berichtes von der AufstchtScommission erlassenen Ver-ordnung anbefohlen. Ter Convict ist nur auf 72 Zöglinge berechnet, es wohnenalso etwa 60 Zöglinge auswärts. Molnär fragte den Director vr. Fries, der dem !Wiener Lehrertage beigewohnt hatte, ob er denn nicht auch für das Externat sei. >
„Tie Extreme des Wiener Lehrcrtages können uns in der Praxis nicht viel nützen,"antwortete dieser. „In Wien erklärten sich die Lehrer hauptsächlich deshalb gegen dasInternat, weil sie nur die in Oesterreich bestehenden Klostcrconvicte kennen und an-dererseits wollen die Socialdemokraten das Internat im Interesse der individualenEntwicklung abschaffen; aber ich erachte es für schädlich, dieses Experiment bei derErziehung der Lehrer zu beginnen. Unsere gegenwärtige Regierung wünschte vielleichtauch die Abschaffung des Seminarconvictes, dies ist aber bei unS unmöglich, denn:
1. kann der Staat nicht so viel auf das Seminar verwenden, daß die armen Zöglingeeine dem Convicte entsprechende Unterstützung erhielten, 2. ist das Volk schon an dieCouvicterziehung gewöhnt."
Der Convict zu Küsnacht ist eine unter der elterlichen Leitung des ;
Directors und seiner Gattin stehende 80 Glieder zählende große Familie, in i
welcher ein jeder sich mit strenger Ordnungsliebe, in ungezwungener Familiarität und iHerzlichkeit bewegt und lebt. Der Director wohnt mit seiner Familie und seinen Assi- ^
stenten im Institute unter den Zöglingen, er und seine Familie speisen an einem Tische i
und theilen alles mit diesen. Die gesammte Haushaltung wird von dem Director ge-
leitet und verwaltet, die Beköstigung aber liegt — wie dies in den Schweizer Convictenin der Regel der Fall ist — der Frau des Directors ob. Die Zöglinge schlafen in !3 Sälen, die Molnur nicht besonders gefallen haben; er tadelt alle Schlafzimmer der !Schweizer Seminare. Die Hausordnung ist ziemlich dieselbe wie in den meisten deutschen >!Internaten: feste Zeiten für Schlaf, Gebet, Arbeit, Mahlzeit, Erholung; freie Verfügungüber die für diese bestimmte Zeit. !
Die Kost ist genügend; die Nahrungsmittel sind gesund. Täglich wird viermal !
gegessen; ncmlich: u. des Morgens gegen 7 Uhr Kaffee mit einem ziemlich großen ^
Stücke Brot. d. Um 12 Uhr zu Mittag Suppe, Kartoffeln, Gemüse mit Fleisch oderstatt Fleisch Mehlspeise. Mindestens viermal in der Woche gebratenes Fleisch. So !
lange die eigene Fechsung dauert, erhalten die Seminaristen Wein, in der Regel !
viermal wöchentlich je ein halbes Seitel. e. Nachmittags um 4 oder 5 abermals Kaffeemit Brot, ä) Abends um 8 Uhr Suppe und Brot. Während der Obstzeit erhaltensie zum Frühstücke und Abendessen auch noch Obst. Alle Zöglinge essen gemeinschaftlichin demselben Saale; obenan sitzt der Director mit seiner Familie und der in der !Anstalt wohnende Lehrer, auch sie genießen ausschließlich dieselben Speisen, wie dieZöglinge.
Für die gesammte jährliche Verpflegung zahlen die dem Canton angchörenden Zög-linge 240 Francs. Nichtangehörige des Cantons geben je nach der Höhe der Nahrungs-mittelpreise bis 400 Francs. Der Unterricht ist für die Angehörigen des Cantons frei.Andere zahlen jährlich 60 Francs; die Hälfte dieser Summe fließt in die Seminarkasse,die andere Hälfte aber wird unter die Lehrer vertheilt. Im Convicte kann niemand un-