qos V. Abschnitt. Orthographische Zeichen.
schon sehr gangbar sind, und wenigstens als Schutz-verwandte angesehen werden: pcccen, Poesie,
Deist, Atheist.
Gebrauch des Apvstrophes.
§. z. Der Apostroph, bey einigen derDberstrich, (') wird vornehmlich in folgendenzwey Fällen gebraucht:
1. In gebogenen eigenen Nahmen, wenn zubefürchten ist, daß durch die hinzu gekommenenBiegungssrlben der Nominativ zweifelhaft werdenkönnte: Adam Niese'ns Ncchenhuci) ; damitman, wenn man bloß Giesens schreibt, nichtglaube, der Mann hätte im Nowinative Niesengeheißen. Wo dieser Jrrthum nicht zu befürchtenist, da ist auch das Zeichen unnöthig: Dresdens,Berlins, Aegyptens. Noihwcndig ist es inden Genitiven auf s solcher eigenen Nahmen,welche sich auf einen tonlosen Vocal. endigen, da-mit man nicht in Versuchung gerathe, die letzteSvlbe zu betonen: Amcnka's, Afrika's, 'Iu-däa's, Alleppo's, Caro's, Cicero s, Ia-cobl's, ^adlonsky's, ITloah's. Man hatdiesen Gebrauch erst in den neuern Zeiten ange-nommen, und er verdienet, allgemein beobachtetzu werden, weil er die Aussprache sichert, undfolglich einen wahren Nutzen hat.
2. Ein willkürlich weggeworfenes e zu bezeich-nen, d. i. ein weggeworfenes e, welches eigent-lich nicht weggeworfen werden sollte. In der