zr6 IV. Abschnitt. Orthographie ganzer Wörter.
Verstände als ein einziges Ganzes darsteilen lassen.'Dieses kann nun in keinem der Falle geschehen,welche dem oben entwickelten Begriffe eines zusam-men geseyken Wortes widerstreiten. Dahin ge-hören besonders:
i. Zwey in gleichem Verhältnisse stehendeWörter wovon folglich keines das andere bestim-met: Lürst-Dijcdof,kaiserlich-königlich,welchezum Zeichen der Apposition und des ausgelassenenUnd allenfalls vermittelst des Bindezciebens ge-schrieben werden. Alle mit und verbundene Wör-ter zeigen ebenfalls ein gleiches Derhältniß an, kön-nen folglich auch nicht als Zusammensetzungen be-trachtet werden, drey und vierzig, so wenig alsgroß und herrlich; selbst nicht wenn und weg-gelassen wird, weil das Derhältniß immer bleibt.Doch machen die Zahlwörter dreyzehen, vicrze-hen u. s f. bis neunzehen hier eine Ausnahme,wo eigentlich auch Und ausgelassen ist, welche sichaber mit dem verjährten Gebrauche schützen.
3. Wenn der erste Thcil den zweptcn nichtwirklich bestimmt. Von dieser Art sind außer denschon oben angeführten die im gemeinen Leben sohäufigen eine Vierrelelle, ein Vierteljahr,zwey Drittelmcile, ein Achcellorh, em Vier-telpsund u. s. f. weil das Grundwort wider alleAnalogie voran stehet. Sollen sie wahre Zusam-mensetzungen werden, so müssen sie ein Ellen-vierrcl, Meilendrittel, Lothachrel, Iah-resvierrel u. s. f. heißen, so wie man Jahrhun-dert sagt. Daher man sich in der edlern Schreib»