S7O III. Abschnitt. Von den Sylbem
so wie man die Verbindlichkeit des Gesetzes, schreibwie du sprichst, dunkel empfinden lernte. Nach-dem sie einige Allgemeinheit hatte, fiel daß Miß-verhältnis; der gedehnten Sylben, welche ihrerDehnung wegen mehr körperlichen Umfang habensollten, nach und nach auf, und man fing nun an,die obigen Mittel auf sie anzuwenden; aber allesgeschähe so langsam und in so unmerklichen Gra-den, daß unsere heutige Orthographie erst in derletzten Hälfte des vorigen Iahrhunderteß einigeFestigkeit bekam. Es ist daher ein Irrthum, wennman glaubt, daß die Einführung der Verlänge-rungszeichen das Werk irgend eines oder des an-dern berühmten Schriftstellers oder Sprachleh.rcrs scy. Die Sprachlehrer dieser Zeit sind be-kannt, und man wird bey keinem einzigen etwasdergleichen finden. Vor Gchorrcln sind ihreSprachlehren insgesammt Copien der Lateinischen,und sie folgen den Veränderungen der DeutschenSprache nur sehr von weitem. Erst in der letztenHälfte des ikten Jahrhunderts fangen sie an, derVerlängerungszeichcn zu erwähnen, aber nur sehekurz, in wenig Worten, und als bloßer Zeichengedehnter Sylben. Johann Clajus, dessenDeutsche Sprachlehre von 1578 an bis 1722 überfunfzehen Mahl aufgelegt worden, ist, so viel ichweiß, der erste, der ihrer gedenkt; aber man sehewie? In c^uibusclam, sagt er, §eminum ee lcri-liicur, sec! ucrumcjue contraöis, rancjuam unuinIw, esi'ercur, ut T-eel, miima, mnnolIIIabice,ranczuam scriptum sic Sel sic nebren, nu-mre. Iclem Isnrienäum äs aa, ur Saal, uula»