S54 III. Abschnitt. Von den Sylben.
Von der Endung r iren.
§. 12. Ein wenig wichtigtr ist die Frage, obdie Endung mancher Berdorum -ircn ein re be-kommen müsse oder nicht. Sie ist freylich halbausländisch, und nach dem Muster der LateinischenWörter auf are, ere, irs, und der Französischen aufir gebildet, so daß ir fremd und nur die Sylbe desJnfinitives eu Deutsch ist. Es kommt dazu, daßcs eine Ableitu.ngssylbe ist, welche in den gewöhn-lichen Fällen an den Vcrlängerungszeichen nichtThcil nehmen. Allein auf der andern Seite hatdas ic doch auch wieder vieles für sich; denn i. istes schon als eine eingebürgerte Endung auzuschcn,indem man sie häufig in völlig Deutschen Wörterngebraucht; 3 . hat sie den Ton, und kann in sofern Anspruch an den Veriängerungszeichen machen;und z. müssen wir die ähnliche Endsylbe irr anfremden Substantiven ohnehin mit einem e schrei-ben, wenn der Sitz des Tones hinlänglich gesichertwerden soll: Papier, Sapphicr, Lüselier,pssuskcricr, Zappler. Um hier einen Mittel-weg zu gehen, ist wohl das schicklichste, man schreibeieren, i. so oft sich die Endung an völlig Deut-schen Wörtern oder solchen befindet, welche bereitsdas völlige Bürgerrecht erhalten haben: halbie-ren, haselieren, gastieren, stolzieren, pos-sierlich; hausieren, hofieren, schattieren,hanrhieren, inhaftieren, buchstabieren, pir-schieren, spazieren, regieren; und 2. wenndas Verbum von einem Substantivs auf ier ab-stammet: quartieren, churnicren, reviercn,rüppreren, visieren, von (Quartier, Thur-