i. Kap. Won der Verdoppelung, der Consonanten. sri
mehr die Englische, besonders in denjenigen Wör,lern, welche unmittelbar aus dem Angelsächsischenstammen, ob sie gleich dieses Gesetz in manchenFällen wieder durch die Aussprache verdunkelt hat;anderer nicht zu gedenken. Man kann cs daherimmer als ein Naturgesetz aller Sprachen ansehen,yur daß keine es mit so vieler Allgemeinheit undKlugheit angewandt hat, als die Hochdeutsche.
Unterschied der Wörter nach ihrer Würde.
§. 8- So allgemein nun auch dieses Gesetz imHochdeutschen beobachtet wirb, so erstreckt es sichdoch nicht auf alle Wörter ohne Unterschied, undich kann nicht umhin, bey dieser Gelegenheit einerEigenheit unserer Orthographie zu gedenken, weiche,so viel ich weiß, noch nicht gehörig bemerket, unddaher nur zu oft in ein falsches Licht gesetzt wor-den ist. Man bemerkte nehmlich sehr frühe, daß dieWörter in Ansehung des Begriffes in dem Zusam-menhänge der Rede nicht von einerlei) Wichtigkeitoder vielmehr Umfang sind, indem einige vollstän-dige ausgebildete Begriffe, oder Hauptbegriffe,andere aber nur Umstände oder kleinliche Neben-begriffe bezeichnen; zu jenen gehören das Substan-tiv, das Verbum, das Adverbium und Adjceiiv,und die meisten Pronomina; zu diesen vornehmlichdie Partikeln, die Biegungs- und Ableitungssyl-ben, und einige andere kleine einsylbige Wörtervon dunkeln Ncbenbegriffen. Man hielt es fürschicklich, diesen Unterschied auch durch die Schrifdzu bezeichnen, und den Wörtern mit vollständigen