IL4 l. Abschnitt. Zlllgemeine Grundgesetz».
Fortsetzung.
§. 5. Aber gesetzt, man schrankte auch das Ge-setz mir der größten Strenge nur auf Wörter vonerweislich verschiedener Abkunft ein, so reichendoch z. unsere Schriftlichen nicht hin, diese Vcr,schiedenhcit, ohne Verletzung der Aussprache, durchdie Schrift anzudcuten. Das Zahlwort acht, dieAcht, Aufmerksamkeit, und Acht, Verbannung,sind drcy Wörter verschiedener Herkunft. So auchHer Arm, drackium, und arm, pauper; Bar,ein bekanntes Thier, Bär, eine Ramme, uudBär, ein Damm; BeUre, praecla, und Beute,ein.gewisscs Gefäß; Beurcl, ein kleiner Sack,Her Beutel in den Mühlen, von harillus, derSrechbeutel der Tischler; Bock, ein Thier,Bock, ein Gerüst, Bock, ein Klotz, Bock,eine gebogene Fläche, und Bock, ein Fehler; HieEHe und das Umstandswort ct)e; Elend, INI-ieriu, und Elend, ein Thier; Erz, nes.und erz,die Dorsylbe; Leige, üauz, und,feige, furcht-sam; das Lest, iestum, Mid fest, 6rmu!;Aaye, ein sehr vieldeutiges Wort von mehrernverschiedenen Stämmen, und.viele ähnliche Wör-ter mehr. Wie will man diese alle der Ausspracheunbeschadet mit unfern gewöhnlichen Schriftzeichenunterscheiden? Da es nun bev den wichtigsten Wör»tern dieser Art, nehmlich solchen', welche am viel-deutigsten sind, und daher von drcy und mehr ver-schiedenen Stämmen Herkommen, unmöglich ist;so wird es auch bey den wenigen übrigen, welcheallenfalls einen Unterschied verstauen möchten, sonothwendig eben auch nicht seyn. Denn,