,S I. Abschnitt. Allgemeine' Grundgesetze.
der übereinstimmige Gebrauch seiner Zeit, welcheralle Wurzeln und als solche betrachtete Wörter be-stimmt. Es gehören dahin : i. Alle Wurzelwör-ter und Wurzellaute. so fern sie außer der Bie-gung und Ableitung betrachtet werden. 2. AlleViegungslaule, Ableitungssylben und AblcikungS-laute, so fern sie für sich allein betrachtet werden,z. Die einzeln und für sich allein betrachtetenLheile der Zusammensetzungen, undalle alte, nachnicht mehr gangbaren Analogien gebogene und ab-geleitete Wörter, z. V. die irregulären Conjuga-tionen, die abgeleiteten auf d, st, ftu. s. f. wieGeld , Schuld, Gunst, Vernunft. Allediese werden in den Fallen, wo die beste Ausspra-che zu ihrer Bestimmung nicht hinreichr, so ge-schrieben, als sie. der allgemeinste Gebrauch zurZeit des Schreibenden zu schreiben pflegt. DerBeysatz, zur Zeit des Schreibenden, istnoth-wendig, weil dieser Gebrauch nicht unveränderlichist, wie ich im folgenden zeigen werde.
Warum die Etymologie hier nicht brauchbar ist.
§.2. Man hat wohl eher auch dieWurzelwör-ter der Leitung der Etymologie unterwerfen wollen,und zwar nicht allein in zweifelhaften Fällen, wodoch nur allein eine nähere Bestimmung nothwcn-dig ist, sondern wohl gar überhaupt, und daherdie ganze Orthographie nach Maßgebung der Ab-stammung umgemodelt. Allein es ist leicht zuzeigen, daß die Etymologie dazu ganz ungeschicktist. r. Was ein Schreibegesetz seyn soll, muß we-