72 I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.
kitzelich, hügelich, sind daher fehlerhaft, weildie Abwitungssylbe hier ig und nicht lich ist. Warees die letzte, so mußte man Adellich, UtttadehIrch. kugellich, klyellich, hügellich schrei-ben, weil das Stammwort bereits ein l hat;folglich richtiger adelig, untadelig, kuge-lig. Hingegen schreibt man sehr richtig fröhlich,weil es von froh und lich herkommt. Eine Ab-leitungssylbe licht gibt es im Hochdeutschen nicht,folglich nicht rörhlichk, schwärzliche, sondernröthlich, schwärzlich. Die Svlbe niß lautetin den Oberdeutschen Mundarten gerne nüf, oderwohl gar nuß, Rümmernüß, Verhälmuß;aber beyde sind in der guten Hochdeutschen Schreib-art fehlerhaft. Die weibliche Ableitungssylbe innkann, nach allen Gesetzen so wohl der guten Ausspra-che, als der Orthographie, das doppelte ns nichtentbehren, zumahl da es in der Declination ohnehinnicht wegbleiben kann, Königinnen.
2. Man schreibe das Wurzelwort ungcandertund gleichförmig mit allen Ableitungssylben, derenes fähig ist, so daß es immer kenntlich bleibe, unddie möglichste Verständlichkeit durch fehlerhaftenUnbelland nicht gestöret werde. Fehl, fehlen,ein Fehler, Fehlcrcben, fehlbar, fehlerhaft;Rind, Rinderey, kindern, kinderhafc, kin-disch, kindlich, Rindheit, Rindschafc;kund, kündbar, die Runde, der Runde,kundig, Rundschafr, Rundfchafrex.