6s " I.Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.
y. In Wurzelwörtcrn und Wurzclsylben be-mühe man sich die ächte Hochdeutsche Aussprachedurch den Gebrauch zu erb men, um nicht durchungewisse und willkürliche Etvmsloaien die Einheitzu verletzen. Reiten, emReirep, die Reite-rey, ergeyen, verhehlen, schmeicheln, Ekel,Hafer, gid, ging, fiirg, hing, und nicht reuren,Rcurer, Reurerey ergötzen, verhödlen,jctmiäucheln, Eckel, gied, gieng, fieirg,hieng u. s. f.
Viertes Kapitel.
Befolgung der nächsten Abstammung.Inhalt.
Nvthwcndigkcit dieses Gesetzes, §. i.
Nähere Bestimmung desselben, S. 2.
l. Orthographie gebogener Wurzelwörtcch §.Abweichende Biegungsarren, §. 4.
N. Erklärung der abgeleiteten Wörter, §. 5.
Hauptregeln für dieselben, §. 6 .
Abweichungen davon, §. 7.
Zusammenkunft widerwärtiger Analogien, §. 8 .Schwankender Gebrauch des ä und tiefen e, M.y.Verminderung der Tonsonanten, h. 10.
m. Orthographie der zusammen gesetzten Wörter, §. i r.Abweichungen davon, §.12.
Mißbrauch der Etymologie, §. -z.
Nothwendigkeit dieses Gesetzes.
H. i.
^enn man nun auch vor den Abweichungender Mundarten und Fehlern einzelner Per-sonen gesichert ist, so findet sich, doch noch eine