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Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie : nebst einem kleinen Wörterbuche für die Aussprache , Orthographie, Biegung und Ableitung
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§4 I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetz-.

nicht in verschiedenen Analogien, denn dieses alleinkann sie zu zwey ganz verschiedenen Arten machen;sondern bloß in der nachlässige«.'» oder strcngern Be-folgung gemeinschaftlicher Analogien.

Schaber dem Vorzüge der erster» nicht.

§. 6. Die eifrigsten Gegner des Satzes, daßunsere Schriftsprache die gesellschaftliche Spracheder ober» Classen in dem südlichen Sachsen sey, ha-ben doch am Ende zugegeben, daß diese der Schrift-sprache und der in derselben herrschenden Ausspra-che am nächsten komme; und das ist schon genug,und mehr konnte und sollte der obige Satz auch nichtsagen. Das, was noch zwischen beyden einen Un-terschied ausmacht, ist nichts anders, als was über-haupt den mündlicher» Ausdruck von dem schrift-lichen unterscheidet, geringere oder größere Befol-gung einer und eben derselben Analogie. Und dießist es denn auch allein, was die Aussprache einzel-ner Personen von der Aussprache der Schrift un-terscheidet, daher ihre Fehler nicht zur Bestreitungdes obigen Satzes dienen können. So lange mannicht beweisen kann, daß diese Fehler so einstimmigund so allgemein begangen werden, daß sie eigenevon der Schriftsprache abgehende Analogien aus-machen, so lange beweisen sie auchj weiter nichts,als daß die gesellschaftliche Mundart des südlichenOber - Sachsens keine absolute Vollkommenheithat, welches denn wohl noch niemand hat be-haupten «vollen. Und gesetzt, es gebe in die-ser gesellschaftlichen Mundart einige wirklichfehlerhafte Analogien, welches doch nicht kann er-