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Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie : nebst einem kleinen Wörterbuche für die Aussprache , Orthographie, Biegung und Ableitung
Entstehung
Seite
33
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Kapitel. Bezeichnung deS Gehörten. ,r

Geschickte dieses Gesetzes bep den Deutschen.

§ 4. Doch die Deutsche Sprache bedurfte die»sesNothmittels nicht, ihreFeftiakeit einiger Maßenzu erhalten. Da sie eine eigene unvermilchte Sora?che ist, wenigstens seit der ersten Erwähnung Deut»scher Völkerschaften in der Geschichte mit keinerfremden Sprache ist vermischt worden, so Kat sieauch noch ihre ganze erste Eigenthümlichkeit behal-ten; daher gilt auch das allgemeine Naturgesetzder Schrift, schreib wie du sprichst, bey ihrnoch in vollem Maße, und zwar so sehr, als esbey irgend einem Volke jemahlS mag gegolten ha,den, oder noch gilt, und die wenigen Ausnahmen,welche etwa Vorkommen, sind in Betrachtung desGanzen von keiner Bedeutung. D>e vornehmsteist, daß der volle Zischlaut sth in manchen Fällen,besonders vor idem p und t zu Anfänge der Wör-ter, und in den davon abgeleiteten, nur durch denSauselaut s bezeichnet wird. Diese Abweichunghat ihren Grund ohne Zweifel in der eigenthüm-lichen Aussprache der ältesten Franken, als der er-sten Deutschen Nation, welche schreiben lernte,und sich dazu der Römischen Schriftlichen bediente.Diese waren ein ursprünglich NiederdeutschesVolk, und sprachen folglich das s in den obigenFällen eben so gelinde aus, als die Niedersachsenund besonders die Westphalen noch jetzt zu thunpflegen, daher sie es auch nicht anders schreibenkonnten. Als sie sich nachmahls das obere Deutsch,land unterwürfig machten, gewöhnten sie sich, alsder schwächere Lheil der Zahl nach, an die herr-

Anweis. z. Orthograph. C