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I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetzes
einem Dritten keinen wesentlichen Nachtheil brin-gen muß.
Nöthige Behutsamkeit dabey.
§. 7. Vor allen Dingen müßte man sich ba-bey vor allen orthographischen Neuerungen hüten,weil diese, wie eine beständige Erfahrung von mehrals hundert Jahren gelehret hat, nie ihr Glückmachen, sondern vielmehr alles mit in ihr Schick-sal verwickeln, was mit ihnen verbunden ist. DieVersuche, welche die Schweizer vor dreyßig undvierzig Jahren machten, Deutsche Schriften mitLateinischen Buchstaben zu drucken, würden in demMittlern Deutschlande nicht so vielen Widerspruchund zum Theil Hohn gefunden haben, / wenn siebessere Werke, als ihre abenteuerlichen Epopeen wa-ren, dazu gewählet hatten, und dabey der ein-mahl üblichen Orthographie getreuer geblieben wa-ren. Beydes machte dieLateinische Schrift in Deut-schen Büchern auf lange Zeit verächtlich; beson-ders die seltsame Vertauschung desl ü mit dem y,welches im Deutschen wie ein t lautet, und daherzu einer falschen Aussprache Anlaß geben mußte.Ueberhaupt müßte man keine gelehrten Pedante-reven mit mimischen, sondern die Lateinische Schriftganz dem Deutschen Bedürfnisse anpasscn, wie inNamlers Gedichten und andern ähnlichen Schrif-ten schon mit dem besten Erfolge geschehen ist. DasV und u sind ihrem Laute und ihrem Wesen nach,so verschieden, als f und 0; es ist daher eine derabenteuerlichsten Grillen mancher Römisch-gelehr-