,6 I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.
Nothwendigkeit der Ausnahmen.
§. 4. Eben so wenig können die vielen Aus-nahmen von den allgemeinen Grundgesetzen desSchreibens als ein Einwurf wider ihre Allgemein-heit angesehen werden. Ich getraue mir behaup-ten zu können, daß je reicher, je ausgebildeter eineSprache ist, desto mehr Ausnahmen von den Re-geln sie hat und haben muß. daher diese für kei-nen Mangel einer Sprache angesehen werden kön-nen. Die Ausnahmen finden immer alsdann Statt,wenn zwey einander entgegen gesetzte Regeln ineinem Falle zusammen kommen, da denn nothwcn-dig die eine übertreten werden muß, und in Anse-hung dieser entstehet alsdann eine Ausnahme.Veyspiele werden im folgenden genug Vorkommen,daher ich mich hier nicht dabey aufhalte. Je mehreine Sprache an Umfang, Geschmeidigkeit undWohlklang wächst, desto häufiger werden die Col-lisionen streitiger Analogien, und desto zahlreicherdie Ausnahmen. Auf der andern Seite könnenauch Fälle genug Vorkommen, welche von allerRegel und Analogie verlassen scheinen, und folg-lich zweifelhaft und unbestimmt sind. In derSprache aeschieher kein Sprung, sondern die Na-tur schreitet auch hier nur nach und nach von einerAnalogie und Regel zur andern; folglich bleibt dieGrenze, wo sich zwey Analogien scheiden,unbestimmt,oder, wenn ich so sagen darf, neutral. Doch da-von im folgenden»