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15 (1891) Polenfrage, Kirchenfriede, Septennat
Entstehung
Seite
138
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t38 Die Reichstagssession von 188588.

hinreichendrussisch" sind, um einen Kaisermord zu be-gründen. Sie setzen es in das individuelle Urteil desEinzelnen über den Staat, über die Monarchie, über dasHerkommen und über unsere gesamten Einrichtungen,über unsere Gesetze. Sie halten den Einzelnen unterUmständen für berechtigt zum Morde. Das ist der un-geheure Unterschied, der Sie von der übrigen Menschheittrennt, und der Sie als Objekt der Ausnahmegesetzequalifiziert. Niemand außer Ihnen hält den Mord fürerlaubt; Sie halten ihn für erlaubt unter gewissen Um-ständen. Ob diese Umstände da sind, das wollen SieIhrer eigenen persönlichen Beurteilung, auch der Beur-teilung der jüngsten und unreifsten Mitglieder IhrerPartei Vorbehalten, und Sie ermuntern durch solcheReden, wie die des Abgeordneten Bebel, in der derselbemit seiner Autorität in der Partei den Fürstenmordunter Umständen als erlaubt hingestellt hat, dadurchermuntern Sie geradeaus dazu. Ich glaube nicht, daßder Abgeordnete Bebel, wenn er das nicht hier im Reichs-tage geäußert hätte, sich dem Staatsanwalte gegenüberhinreichend würde salvieren können wegen eventuellerAufforderung zum Verbrechen (oho! links; sehr richtig!rechts), indem er den Fürstenmord als erlaubt erklärtdurch die Umstände.

Er sagt:

Ganz gewiß, mit Notwendigkeit! und ich stehenicht an, daß ich in diesem Falle einer der erstenwäre, der dazu die Hand böte, wenn die Zuständehier so wären

Es brauchten hier also die Zustände nicht absolut so zusein, sondern nur nach dem Urteil, nach den Ansichtendes Herrn Abgeordneten Bebel. Wir haben ja vorhin