Druckschrift 
8 (1889) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche 1875 - 1877
Entstehung
Seite
50
Einzelbild herunterladen
 

50 Die Reichstagssession von 1878—76.

sein, daß der Deutsche dem Ausländer gegenüber bezüg-lich aller derjenigen Handlungen ebenfalls geschützt werde,gegen die er aus unfern Gesetzen geschützt ist, wenn sieihm gegenüber von Landsleuten geübt werden. Warumsoll der Ausländer mehr Freiheit haben, sich an einemDeutschen zu versündigen, als der Inländer, sobald wirnur den Ausländer in den Bereich unsrer Gesetzgebungbringen können?

Der Herr Abgeordnete, der vor mir sprach, hatGewicht darauf gelegt, daß seiner Ansicht nach die Straf-barkeit des Ausländers nicht richtig bemessen werden könne.Das ist wieder eine wissenschaftliche Ansicht, und ich fürchte,wir kommen vor lauter Wissenschaftlichkeit nicht zumSchutze unsrer Landsleute. Mir liegt gar nichts an derStrafe des Verbrechers, sondern mir liegt, wenn ich imNamen des Auswärtigen Amts spreche, daran, den Schutzdes Deutschen im Auslande so hoch zu steigern dem Aus-länder gegenüber, wie wir irgend können; und daß dieHerren, die mit dem Herrn Vorredner stimmen, das nichtwollen, ja das habe ich aus der Rede klar ersehen, denndie Gründe, die er dagegen angeführt hat, sind viel zuweitgehend und umfassend, um uns lediglich angebrachter-maßen abzuweisen. Einmal werden wir auf die Spezial-gesetzgebung verwiesen, daun aber auf das Generelle derallgemeinen Revision des ganzen Strafgesetzes. Das istja nur eine Form der Ablehnung, indem man uns nichtprinzipiell, sondern angebrachtermaßen abweist, und dieleider zu häufig angebrachte Form, in der das Beste desGuten Feind ist, daß man sagt, ich würde wohl derRevision zustimmen, wenn sie recht umfassend wäre, aberdas einzelne kann ich nicht herausgreifen.

Den Einwand der Eile, wenn wir nach Weihnachten