Notasien — Noten.
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steht. Ei» Hauptmangel des französischen Notariats!ist, daß die Stellen käuflich sind und zur Bestellung jals Notar nur der Nachweis einer vorausgegange-^neu Kjährigen praktischen Beschäftigung als Gehlllfeauf der Amtsstube eines Notars (Stags) erfordertwird. In den von Napoleon eroberten deutschenTerritorien Rheinprenßen und Rheinbayern wurde
u. A. auch das französische Notariat gewaltsam ein-geführt. Allein das Volk hatte sich in kurzer Zeit indas liebgewonnene Institut so eingelebt, Laß manes nach der Restauration fortbestehen ließ. In neue-rer Zeit wurde dasselbe von der bayerischen Gesetz-gebung im ganzen Königreiche eingeführt und ist indem betreffenden Gesetze vom lO.Nov. 1861 durch-aus die französische Grundlage beibehalten. Auchim rechtsrheinischeuBayern hat sich seitdem das In-stitut trefflich bewährt. Jedoch wurden in Deutsch-land überall jene oben bezeichneten Hauptmängelbeseitigt. Auch in den Reichslanden Elsaß-Lothrin-gen wurde die Käuflichkeit der Stellen gegen Ent-schädigung aufgehoben. Im Übrigen ist die deutscheReichsgesetzgebung noch in keiner Weise der Fragenäher getreten, ob das Notariat in ganz Deutschlandeinzufllhren sei. Bisher hat sie sich im Allgemeinendem französischen Rechte gegenüber abwehrend ver-halten. In der Deutschen Civilproceßordnung von1877 ist insofern eine Anerkennung des diesbezügli-chen thatsächlichen Rechtszustandes enthalten, als imZ 702 vorgeschrieben ist, daß auf Grund von Urkun-den, welche von einem deutschenNotar innerhalb derGrenzen seiner Amtsbesngnisse ausgenommen sind,ebenso die Zwangsvollstreckung stattzufinden hat, wieans Grund von gerichtlichen Urkunden. Hinschius in
v. Holtzendorffs Rechtslexikon, 2. A., Bd. 2 ( 1876 )
S. 239 . Bezold.*
Notasien, ein (selten angewandter) anderer Namefür den Indischen Archipel.
Note (v. lat. 8ota), eine Bemerkung, bes. einsschriftliche; erklärende Anmerkung zu einem Schrift-steller. In der Diploniatie (s. Llsmoiro) sind dieN-n entweder Circular-N-n, d. h. solche, welchean sämmtliche diplomatische Vertreter der betr. Re-gierung, deren Ansichten u. Entschließung Betreffseiner schwebenden Frage zu dem Behufs geschickt wer-den, um sie an den Eabinetten, an deren Höfen dieVertreter accreditirt sind, theils mündlich, theils inAbschrift abzugeben; od. einfache N-n nur an eineneinzelnen Gesandten zur Mittheilung an die Regier-ung, bei welcher er die Vertretung hat. Collectiv-N-nsind solche,welche mehrere Kabinette gemeinsamoder in gleichem Wortlaut (identische N-n) an einanderes Cabinet erlassen. Im kaufmännischen Ver-kehr ist N. die Rechnung des Kaufmannes für die beiihm von Consumenten gekauften Maaren. Schluß -N., der vom Mäkler zur Beurkundung der von ihmabgeschlossenen Geschäfte auszustellende Zettel; Aus-zug einer zu bezahlenden Rechnung. Lag«.
Notel (v. lat. 8otula), kurzer Aussatz, Entwurfeines Contracts rc.
Noten (natasmusioao; nots,ital.; notss.franz.),die Zeichen der Tonschrift, wodurch die Höhe u. Tiefeder Töne und deren Zeitdauer bestimmt wird. ZurBezeichnung der Höhe u. Tiefe werden sie unter,auf, zwischen u. über fünf parallele Linien (N-linien,Linien) gesetzt; außerdem bedient man sich zur Be-zeichnung der fehlenden höheren und tieferen Töne
kleiner Hilfslinien u. um zu viele Hilfslinien zuvermeiden der sogen. Notenschlüssel (oiavos 8ig-uatao), welche eine bestimmte höhere od. tiefere Ton-region andeuten. 1) Der Violin- oder 6-Schlllssel
auf der zweiten Linie (eingestrichenes 8) ;
2) der Discant od. 6-Schlllssel auf der ersten Linie
(eingestrichenes 3 ) der Alt- oder
N'^dS
6-Schlüssel auf der dritten Linie (eingestrichenes 6)4 ) der Tenor- oder 6-Schlüssel aus
od.
der vierten Linie (eingestrichenes 6)^^T^—^5 ) der Baß - oder ist-Schlüssel auf der vierten Linie(kleines ist) DiesiebendiatonischenTon-
stusen werden nach sieben Buchstaben des Alphabets(6 8 Ist P 8 L. 8) benannt und erhalten dann einenähere Bestimmung, wenn sie eine Octave höheroder tiefer erscheinen oder eine chromatische Änder-ung erfahren. Früher kannte man nur zwei Octa-ven von bis a,, innerhalb welcher jeder Ton seineneigenen Namen hatte; erst seit Gregor d. Gr. wurdedie Benennung mit den sieben ersten Buchstaben desAlphabets (H. L 6 8 8 Ist 6), der zweiten Octavemit a b o ci s k g rc. gebräuchlich u. bei der Fest-stellung des heutigen Dur- und Mollgeschlechts in6 8 Ist ist LH 8 umgeändert. Die Eintheilnng desganzen Tonsystems geschieht folgendermaßen: Dastiefste 6 der Orgel, eine Octave unter dem tiefsten6 des Pianoforte, heißt das große Contra-6( 16 ,g Schwingungen in der Secunde), geschrieben62 oder 0 , u. die hier anschließende Octave großeContra-Octav e; das zweite 6, das tiefste 0 desPianoforte, heißt Contra-6 (33 Schwingungen),geschrieben 61 oder 0 , Contra-Octav; das dritte6, das gr 0 ße 6 (66 Schwingungen), geschr. 6, großeOctav; das vierte 6, das kleine 6 ( 132 ), geschr. 0,kleine Octav; das fünfte 0 das eingestrichene 6( 264 ), geschr. o^ oder 0, eingestrichene Octav; dassechstes das zweigestrichene 6 ( 528 ), geschr. 02oder 0, zweigestrichene Octav; das siebente 6 das
dreigestrichene 6 ( 1056 ) geschr. o-, od. 0, dreige-strichene Octav; das achte 0 das viergestrichene
0 (2112), geschr. «4 oder e, viergestrichene Octav;das neunte 6 das fünf gestrichene 6 ( 4224 ), geschr.
0z oder 0, fünfgestrichene Octav. Zur chromatischenVeränderung der Töne um eine halbe Stufe auf- od.abwärts bedient man sich der Versetzungszeichen 8u. u. wird der Buchstabenbezeichnung beim ft dieSilbe is, beim die Silbe es angehängt mit Aus-nahme von s, a n. Ir, in letzterem Falle ss, as u. b.Außerdem werden Doppelkreuz (ft ft od. X : üs-üv, grsgls rc., od. Ü8i.8, gimv rc.) u. Doppelbec(j, s,: bsbg,3.8U8, äs8«8 rc.)in Anwendung gebracht,wodurch der natürliche Ton um zwei halbe Stufenerhöht od. erniedrigt wird. Die Versetzungszeichenkönnen entweder für ein ganzes Tonstück gelten und