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Bd. 13 (1879) Metternich - Ostindien
Entstehung
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597
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Norwegen. 597

belle im Artikel Europa S. 604 lehrt. In BezugaufAckerbau nimmt N. die unterste Stelle in ganzEuropa ein. Die Viehzucht ist zwar verhültuiß-mäßig bedeutend, doch ist der Ertrag quantitativ u.qualitativ ein so geringer, daß Fleischwaareu eiuge-sührt werden müssen. Der Hanptrcichthum des Lan-des besteht in Holz u. Mineralien. Der Holzreich-thum gestattet eine bedeutende Ausfuhr. Hiermit im, Zusammenhang steht anch, daß der Hauptindustrie-! zweig des Landes in Sagemühlen besteht, deren es^ 1875 770 gab, die 10,432 Arbeiter beschäftigten.

> Zwar scheint dieser Erwerbszweig im Rückgang be»

! grifsen, da die ausgeführten Quantitäten 1875 nur! 354,300 Commerzlasten gegen 512,000 im 1.1873

^ betragen (Werth 40,726,300 Ll). An Mineralienbesitzt N. hauptsächlich Eisen, Kupfer, Schwefelkies,Nickel und Silber, doch ist der Bergbau verhältniß-mäßig schwach , da der Mangel an Communicationden Transport erschwert u. das Fehlen von Stein-kohlen eine Verhüttung in angemessener Weise ver-hindert. Immerhin wurden ausgesührt:

1874 1875

Schwefelkies Ctr.. . 1SS7492 774800

Kupfererz « . . LU7.791 S1S800

NiSelerz „ . . 129292 114700

An Silber wurden 1871—7415,550 feine Markgewonnen. Eine metallurgische Industrie ist ausdem erwähnten Umstande auch nicht zur Entwickel-ung gelangt, weshalb fast sämmtliche Metalle undMetallwaaren von auswärts bezogen werden müssen., Bon Wichtigkeit ist auch der Schiffbau, der auf mehr

> als 130 Werften etwa 5000 Menschen beschäftigt,i VonsonstigenJndustriezweigen siudzunennen: Ger-

berei, Reepschlägerei, Spinnereien und Webereien,Thransiedereien, Tabakfabriken, Seifensiedereien,Ziegeleien, Bierbrauereien rc. Eine nicht unerheb-liche Hausindustrie wird durch den Fleiß der Landbe-wohner aufrecht gehalten. Von Großindustrie kannbei N. noch nirgends die Rede sein. Einen derHaupterwerbszweige des Landes bildet neben Han-del u. Schifffahrt die Fischerei, die im großar-tigsten Maßstabe betrieben wird. Der Werth der! Ausfuhr an Fischen u. Fischwaaren beträgt etwa 45! Will. Ll jährlich (1874: 40,171,450 Ll, 1875:

! 52,350,750 Ll, hauptsächlich Häringe, Klippfische u.

! Stockfische). Die Gesammtwerthe der Ein- u. Aus-! fuhrbetrugen 1875176,913,000 bezw. 103,494,000! Kronen (ä Lll, 12z k) u. 1874 185,776,000 bezw.

! 121,198,000 Kronen. Nach den verschiedenen Län-

! dem vertheilten sich die Werthe von 1875 wie folgt:Handel 1875. (In Tausenden Krvnen ä 1 Mark 121 / 2 Pf.).

Berkehrsländer

Eins.

Ausf.

Verkehrsländer

Eins

Ausf.

Großbritannien

59528

21177

Brasilien

3331

369

Deutschland

47211

17982

Oesterreich, Jta-

Dänemark

20876

5882

lien

1597

3533

Rußland

1627S

5716

Spanien

7-42

8816

Schtoedin

13160

12743

Andere Länder

5454

2967

Frankreich

8661

7741

Total 1875 17..91S

103494

Niederlande

5908

6231

> 1874 185776

121198

Belgien

2187

2337

i VonderAusfnhr fällt auf Christiania 33"/„, aufBer-' gen 18,4 °/o, auf Trondjem 6,g auf Drammen3„, der Rest niit 38,^ auf die übrigen Häsen.

Die Handelsflotte zählte 1877 122 Dampfer^ NNt54,649Tonnenn.4l35Segelschiffemit1,352,949Tonnen. An Eisenbahnen waren Ende 1876 inBetrieb 590Lm. Im Übrigen vgl. den Artikel Eisen-bahnen S. 134, 2. Sp., 135 2. Sp. u. 136. DieBost hatte 824 Stationen u. expedirte 11,240,120

i Briefe. Das Telegraphen netz maß 7026 lemu. zählte 109 Stanouen. Die Zahl der Depeschenbetrug 723,328. Ueber das Ba nkw esen s. d. Art.Banken S. 630.

Münzen, Maße u. Gewichte. Münzsystemwie in Schweden, s. d. Maßen. Ge Wichte. Nor-wegische Meile s. unter Meile. 1 Elle zu 2 Fuß zu10 Zoll zu 10 Strich — 0,^4 rn. 1 Kubikfuß fürFlüssigkeiten n. Getreide zu 10 Kanuen, zu 100 Kb-zoll, zu lOOO Kblinieu —26,„2 l. 1 Töude (Tonne)zu 120 Pots— 139„21. i Getreidelast-22Tönde.1 Pot — 0,ggg I. HanLelsgewicht 1 Pfd. zu 100Ort,zu 100 Korn — 425,^ Fr. 1 Liespfd. ^ 20 Pfd.,1 Schiffspfd. — 20 Liespfd. 1 Ctr. ^ 100 Pfd.,1 Last—100 Ctr., 1 Commerzlast^2,oz engl.Tons.

In Bezug auf Volksbildung nimmt N. eineehrenvolle Stelle ein; die Zahl der Analphabeten istkaum größer als in Deutschland. Dies hat im We-sentlichen seinen Grund darin, daß jeder zu Coufir-mirende lesen können muß, daß Jeder, der heirathenwill, confirmirt sein muß und wer im 20. Jahr nochnicht confirmirt ist, zwangsweise zur Erlernung desRöthigen ungehalten werden kann. Aus diesemGrunde findet auf dem Lande viel Selbstunterrichtim Hause statt. 1878 gab es in N. 6502 Volks-schulen, worin 243,969 Schüler unterrichtet wurden.Die Zahl der höheren Bildungsaustalten betrug ein-schließlich der Privatanstalten 20 mit 3365 Schülern.Zu Christiania (s. d.) besteht die Landesuniversität.

Verfassung. Nach dem Grundlov (Grund-gesetz)inderNeichsversammlnng aufEisvold l7.Mai1814 errichtet, 4. Nov. 1814 vom König bestätigt,ist N. ein freies, selbständiges unabhängiges König-reich , das mit Schweden (Successionsordnung vom26. Sept. 1810, angenommen in N. 17. Mai1814)die Dynastie und die äußere Politik gemeinsam hat,mit fast republikanischer Regierungsweise unter mo-narchischen Formen. Die ausübende Macht hat derKönig, welcher stets lutherisch sein muß, mit dem 18.Jahre mündig u. in Drontheim gesalbtu. gekrönt wirdu.jedesJahrsich eiuigeZeitinN. aufhalten soll. SeinePerson ist heilig. Die Verantwortung trägt nur dervom Könige eingesetzte, aus Norwegern bestehendeStaatsrath, der aus 2 Staatsministeru und minde-stens 7 Staatsrätheu (gegenwärtig 9) zusammenge-setzt das norwegische Ministerium des Königs bildet;eine Abthsilung desselben, ein Staatsminister u. 2jährlich wechselnde Staatsräthe, residiren bei demKönige in Schweden, die übrigen bilden die norwe-gische Negierung in Christiania. Der König kannden Kronprinzen — aber nur diese» — zum Vice-könig ernennen. Der König kann in Sachen desHandels, Zolles, der Polizei provisorische Anord-nungen treffen u. anfheben, hat das Begnadigungs-recht, vergibt die Stellen im Militär, in der Justizu. im Civil, vertheilt Orden, aber keinen anderenRang u. Titel, als welchen das Amt gibt und anchkeine persönlichen», erblichen Vorrechte, nachdem 1.Aug. 1821 der Adel aufgehoben wurde u. mildemAbleben der bis dahin geborenen Mitglieder der nochvorhandenen adeligen GeschlechterN-s ganz aufhörensoll, führt den Oberbefehl über Armee u. Flotte, darfaber norwegische Truppen nur unter Einwilligungdes norweg. Storthings außer Landes ziehen, kün-digt Krieg an und schließt Frieden. Im Falle derMinderjährigkeit ''vor 18 Jahren) oder Abwesenheit