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Normannische Inseln — Norna-Gest.
-je weiten Ebenen OEuropas auf Handelswegendurchzogen hatten, kamen sie als Waräger (Varin-„er d. i. normannische Krieger) in der Mitte des S.^ahrh. erobernd bis in die Gegend von Nowgorod,il.wenn sie auch anfangs von den Slaven zurückge-! trieben wurden, so wurde doch bald der Normanni-! «che Stamm Ruß oder Rhos (Schweden) von denunter sich im Kampf befindlichen Slaven hsrbeige-rusen, um die Herrschaft zu übernehmen. Drei durchI Geschlecht u. Thaten berühmte Brüder, Rurik, Si-! neus u. Truwer folgten der Einladung; Rurik ließsich in Nowgorod nieder u. vereinigte nach dem baldi-gen Tode seiner Brüder deren nachbarliche Gebietemit den seinigen (864). Bon nun an breiteten dieRussen mit ihrer Herrschaft den Namen des russischenLandes (Rußland) immer weiter aus, die Nachkom-men Runks hatten 700 Jahre den Thron i»ne.Die Waffengesährten Ruriks (vom Stamme Nuß)unterwarfen bald auch Kiew u. denslavischen Stammder Chazaren, fuhren den Dnjepr herunter und er-schienen 866 mit 200 Booten vorConstantinopel. DieWaräger hatten viele Vorrechte in dem neuen Reicheals herrschende Kriegerkaste; unter Oleg und Igorunternahmen sie noch viele kühne Züge, bes. gegendas griechische Kaiserreich. Unter Wladimir d. Gr.(SSV—1015) wurde bei ihnen das Christenthumeiugeführt und von nun an hören die Vorrechte derWaräger auf und sie verschmelzen mit den Slaven.S. Rußland (Gesch.). Schon im 9. Jahrh. warendie N. auch im Mittelmeer vorgedrungen u. hattenweit u. breit die Küste desselben geplündert. NachAns. des 11. Jahrh. wurden tapfere Schaareu aus: der Normandie, die theils als Wallfahrer, theils alsSeeräuber zum Vorgebirge Gargano ander OstküsteItaliens zu ziehen pflegten, von den Lombarden wieauch von griechischen Befehlshabern in Sold genom-men und wußten schon seit König Heinrich II. vonDeutschland, der ihnen Neichslehen in Apulien gab(um 1020), sich allen dort kämpfenden Parteien noth-wendigzu machen. Als sie den aus Neapel vertrie-denen Herzog Sergius dort wieder einsetzten, gabdieser ihnen ein Stück Landes, wo sie unter demGrafen Rainulf eine unabhängige Grafschaft Aversagründeten. Andere N. begründeten (1040—1043)die Grafschaft Apulien (Wilhelm Eisenarm mar dererste Gras von Apulien). Als Papst Leo IX. sie ausdieser vertreiben wollte, nahmen sie denselben in derSchlacht bei Civitella (18. Juni 1053) gefangen;dieser bestätigte ihnen dann in Benevent alle Er-
> vberungen, auch die, welche sie noch gegen Griechen! u.Saräcencn in Calabrien u. Sicilien machen wüc-
> den. Die Söhne des tapferen Tancred v. Hautevillc,deren io nach einander aus der Normandie nach
, Italien kamen, erweiterten durch kühne Thaten ihreHerrschaft. Der vierte derselben, Robert Guiscard(d. i. der Verschlagene), unterwarf fast ganz Cala-brien(seit 1057) und nahm den Herzogtilel an, seinjüngerer Bruder Roger entriß den größten TheilSiciliens den Arabern. Rogers Sohn, Roger II.,vereinigte das ganze normannische Gebiet in Italien(u. Sicilien) u. wurde 1130 von Papst Auaklet II.zum Könige von Neapel u. Sicilien gekrönt. Derletzte normannische König von Neapel und Sicilienwar Wilhelm II.; seine Erbin war seine Tante Con-Miize, Tochter Rogers II. u. mit ihr ging das Kö-Utgreich durch ihre Vermählung mit Heinrich VI.
an die Hohenstaufen über (s. Sicilien, Gesch.). Auchnach dem Norden hin dehnten sich die N. aus. Siebesetzten die Orkneys-, Shetlandinseln u. Färöer-inseln u. gelangten um die Mitte des 9. Jahrh. nachIsland, das während der Gewaltherrschaft HaraldHarfagers viel Znwanderung aus Norwegen hatte.Um dieselbe Zeit entdeckten die N. auch Grönland u.bald darauf die Küsten NAmerikas (das Winland).Hier gelangen ihnen aber keine feste Ansiedelungen.Auch die Ansiedelungen in Grönland währten nuretwa bis ins 14. Jahrhundert. Vergl. Depping,Hist, Lss sxpsditicms ruaribimss Lss X. st Isurstablisssmsubsu Uranos au 10. sisols, Par. 1826,2Bde., deutsch (Die Heerfahrten der N.) von Jsmar,Hamb. 1829, 2 Bde.; Wheaton, Rist, ok tlrs Xortir-insu Iroiu tlrs sarlisst timss to tlrs oongusst okbluAlauci, London 1831; Worsaale, Lliuäsr om LsOausks OZ- Xoriuäuclsus 1 LuZIauL, LlcotlauL o§Island,Kphg. 1851,deutsch vouMeißner,Lpz.1852;K. Maurer, Die Bekehrung des Norweg. Stammeszum Christenthum, München 1855 s., 2 Bde.; Don-dorff, Die N. u. ihre Bedeutung für das europ. Cul-turleben im Mittelalter, Berl. 1875. Hememmm.
Normannische Inseln (Kanalinseln), von denEngländern (Manuel Islands. von den FranzosenIlss Xormandss genannt, britische Inseln im Golfvon St. Michel (Normannischer Meerbusen) desCanals (La Manche), an der Westküste der ehemali-gen Normandie (des jetzigen franz. Dep. Manche),Ueberbleibsel der britischen Eroberungen in Frank-reich; 195,ss dstcin (2,ss s^M) mit (1875) 90,596Ew. Die Bewohner sprechen einen Dialekt derAlt-normannischen Sprache, doch auch englisch u. fran-zösisch, u. bekennen sich zur Reformirten Kirche. DieReformation fand durch vertriebene Hugenotten Ein-gang. Die Inseln sind felsig, aber ausgezeichnetdurch ihr gesundes, mildes Klima, ihre große Frucht-barkeit u. ihren trefflichen Anbau. Die vier größe-ren heißen: Jersey, Guernsey, Sark und Alüerney(s. d. A.). Sie waren ehemals im Besitze der Rö-mer. Die Bewohner, größtentheils vor den Sachsenhierher geflüchtete Briten, wurden 556 durch Sanip-son, den Bischof von St. Davids in Wales, zumChristenthum bekehrt. Die Inseln gehörten späterzur Normandie u. kamen mit dieser 1135 an Eng-land, bei dem sie seitdem verblieben sind. Sie stehenzwar unter der Krone England, gehören jedoch nichtzum Reiche (Roalin) u. haben keinen Autheil an derVerfassung, daher auch keine Vertreter im Parla-ment; dagegen sind sie aller Vortheile der Engländertheilhaftig und besitzen außerdem noch zahlreiche be-sondere Privilegien. Sie haben eine besondere, derenglischen nachgebildele Verfassung, einen eigenenGerichtshof und eine Ständeversammlnug. Parla-mentsacten, die sich mit auf die N. I. beziehen, er-langen hier nur dann erst Gesetzeskraft, nachdem sieauf den Inseln registrirt worden sind. Au der Spitzeder Verwaltung steht ein Gouverneur. H- Berns.
Normatage, in den österreichischen Staaten diehöchsten Feiertage, au welchen alleSchauspiele, Tänze,öffentliche Belustigungen und Conversationen mitMusik rc. untersagt sind.
Normircn (v. Lat.), nach einer Regel, einemMuster einrichten, anordnen, vorschreiben. Nor-mativ, so v. w. Regulativ.
Norna-Gest, dänischer Heros, Sohn des Thord