Niederlande.
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nebst Herstellung von Zubehör. Bedeutend u. zumTheil berühmt sind die Fabrikationen von Brannt-wein (Genever), Thonwaaren u. Ziegeln, Tabak u.Cigarren, Tuchen, Teppichen, Papier, Baumwollen-aeweben, Leinwand, Schuhwaaren; auch die Glas-sabrikation, obwol nur grobe Waare liefernd, u. derMühlenbau sind zu erwähnen, endlich im Luxusfach^ die Diamantschleiferei u. die Herstellung von Gold-und Silberwaaren. An dieser Stelle sei auch alseinem bedeutenden Erwerbszweig der Fischerei Er-wähnung gethan, obwol dieselbe verhältuißmäßignicht mehr so belangreich ist, seitdem die deutsche Fi.schere! einen so Mächtigen Aufschwung genommen u.die Nordamerika!,. Fischerei nicht allein die Herrschaftüber die westl. Hemisphäre errungen, sondern auchaus dem europäischen Markt mit Erfolg concurirt.Immerhin exportiren die N. jährlich noch für etwaIH Will. Fl. Fische, in erster Linie Häringe. Bank-wesen, s. Banken 8., S. 630. Verkehrswesen,a) Eisenbahnen. In Betrieb waren am 1. Jan.1877 1695 üm, davon 997 km Staatsbahnen. Nachdem Gesetz vom 10. Nov. 1875 werden ferner fürRechnung des Staats Eisenbahnen angelegt von: 1)Zwolle nach Almelo; 2) Dordrecht über Gorkumu. Tiel nach Eist; 3) Amersfoort über Rhenen nachNimwegen; 4) der Zaangegend über Purmerend u.Hoorn nach Enkhuizen: 5) Stavoren über Hinde-lvopen und Sneeck nach Leeuwarden; 6) NimwegennachBenlo; 7)Schiedam od. Rotterdam über Waar-dingen und Maassluis nach dem Hoek van Holland;8)Zwaluwenach Herzogenbusch; 9) GroningennachDelfzyl. In Bezug auf Geschichtliches u. allgemeineVerhältnisse s. u. Eisenbahnen, S. 134,135 u. 136.d) Post 1876. Zahl der Bureaux: 1282.
o.int. Privatbriefe 379844593. anA. „ 18638128
o. Corresp.-Karten 9816319
Total: 58358898
Zeitungen, Drucksachen:
». interne . . 32981662
d. ausl. Verlehr 4426786
Total: 3748S368
Einnahme d. Poswerwalt. 1876: 3278090, Ausg. L172SV8 fl.o) Telegraphen 1. Jan. 1877. Länge der Liniender Staatstelegrapheu 3469,, üm. Zahl der Tele-graphenbureaux: 335, wovon 162 dem Staat und173 den Gesellschaften gehören. Zahl der Depeschen1876: 2,376,990.
Finanzen. Budget für das Jahr 1877.
Ausgaben.
1. Königliches Hans .
2. Cabinet; obere Staatsbehörden
3. Ministerium des Auswärtigen
4. Ministerium der Justiz .
5. Ministerium des Innern
Innere VerwaltungStaatseisenbahnen . .
6. Marineministerium . .
7. Kriegsminisierium . .
8. Staatsschuld (s. unten)
9. Ministerium der Finanzen .
Finanzen . . . .
Entschädigung an die Gemeinden für
Aushebung der LocalacciseCultus... . .
io.. Kolonien (Csntralberwaltung)
, 1 . Unvorhergesehenes
.. Einnahmen
,. D,recte SteuernGrundsteuerPersonalsteuerPatentsteuerAccise .
aus Spirituosen .... 187008 V 0
mif Anderes .... iggioooo
3. Stempel, Enregistrement, Erbstsuer!c.
Pierers Unibersal-Conversations-Lexikou. 8
I6I4076V
10100000
875000
606641
658172
3660962
26240760
10752958
13905379
23122601
26737655
20554425
7745088
2856167
1516898
58880
Total: 117927685
18488826
9878880
3782488
23341226
33518808
4. Zölle und Schifffahrt .
5. Puncirung edler Metalle
6. Domänen
7. Post ....
8. Telegraphen .
9. Lotterie
18 . Jagd- und Fischereiabgaben
11. Lootsengelder
12 . Bergbau-Abgaben
13. Staatseisenbahnen
14. Verschiedenes .
15. Zuschüsse der Colonial-Berwaltung
5361799
366200
1675000
3300000
735600
430000
137000
850000
4013
1492800
5535613
9974872
)Uinma:
10639232(4
Deficit:
11535362
Dem Finanzgesetze zufolge soll dieses Deficit provisorischdurch Ausgabe von Schatzscheinen im Betrage von höchstens11,888,888 Gulden gedeckt werden.
Stand der Staatsschuld im Jahre 1877.
Art der Schuld <Jn Nieder!. Gld.) ^ Capital ^ Zinsen
2ll-proc. nationale Schuld3proc. nationale Schuld .
3>/eproc. Schuldscheine4 proc. nationale Schuld .
Verschied, als: Leibrenten, Cautio nenSumma
Unverzinslich (Gesetz v. 25. April 1852)Amortisation .... .
632899682
91482858
11638888
177854588
912192152
18888888
15882498
2742861
399385
7882188
52939
26879055
658688
Total-Schuld 1877 922192152 28737655
» „ 1876 922741326 2678532t
Kriegsmacht, a) Landmacht. 1. Europäi-sche Armee 1877. Die bewaffnete Macht der N.wird aus der stehenden Armee und den Schnt-teryen gebildet. Die stehende Armee umfaßt zweiverschiedene Elemente: die Freiwilligen und dieMiliz. Die Freiwilligen ergänzen sich durch Werb-ung u. verpflichten sich zum Dienst auf 6 oder mehr,höchstens aber 12 Jahre. Junge Leute von wenigerals 18 Jahren können sich nur für 5 Jahre ver-pflichten. Unterofficiere u. Soldaten können ans 1Jahr oder länger, höchstens aber auf 12 Jahre ca-piluliren, wenn sie die Hälfte des laufenden Enga-gements vollendet haben. Die Freiwilligen bildenden Kern der Armee und bleiben beständig bei derFahne. Die Miliz, deren Organisation durch dasGesetz vom 19. Ang. 1861 festgestellt wurde, ist dazubestimmt, die Zahl der Freiwilligen zu ergänzen.Sie wird durch Loosung in einer jährlich festzustel-lenden Stärke, die aber die Zahl 11,000 nicht über-schreiten darf, zum Dienst herangezogen. Ein Theildes jährlichen Contingents wird der Marine zuge-wiesen. Die Landmiliz hat 5, die Seemiliz 4 Jahrezu dienen. Die Zeit der Einübung der Milizen istmit 12 Monaten normirt, doch kann der König hiereine Änderung eintreten lassen. Nach erfolgter Ein-übung werden die Milizen beurlaubt, aber jährlichzu einer höchstens swöchentlichen Übung einberufen,die ihnen der König aber auch erlassen kann. Los-kauf u. Stellvertretung sind gesetzlich gestattet. DieRegierung ist ermächtigt, diejenige Zahl von beur-laudten Milizen einzuberufen oder von zu beurlau-benden bei den Fahnen zuruckbehalten, die erforder-lich ist, um die vorschriftsmäßige Stärke der Frei-willigen herzustellen, doch darf die Zahl nicht ^ derTotalitär der 5 Altersklassen der Miliz übersteigen.In Kriegszeiten od. bei außergewöhnlichen Gelegen-heiten können die Milizen auf Grundlage eines be-sonderen Gesetzes, das jährlich erneuert werden kann,bei den Fahnen zurückbehalten werden. Im Jahre1877 sind 11,000 Mann einberusen und davon 60019678880 der Marine zugetheilt worden.
Ausl. XIII. Band. 80
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