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Neuenburg.
Einwohner, welcheüberwiegenddiefranz. Sprachereden und sich meist zur Evangel. Kirche bekennen(etwa 11,s"/„sindKatholiken), treiben Acker-u.Wein-bau, Viehzucht (z. Th. Alpcnwirthschaft), namentlichaber die Fabrikation vonUhren (1874 über eineMill.Stück im Werthc von ca. 20 Will. Frcs.); ferner dieFabrikation von Bijouteriewaaren, Extrait d'Ab-synthe, Kirschgeist, Chocolade, mathematischen ».phy-sikalischen Instrumenten, gedruckten Kattunen, Spi-tzen, Papier rc. Ausfuhrartikel sind: Wein, künst-licher Champagner, Extrait d'Absynthe, Käse, Spi-tzen, Uhren n. Werkzeuge zur Verfertigung von Uh-ren; Einfuhrartikel: Getreide, Colonialwaaren, Ge-tränke, Seiden-, Baumwollen - und Wollenwaaren,Salz, Metallrohstoffe rc. Folgende Eisenbahn-linien durchschneiden den Kanton: Lausanne-Neu-chatel - Neuveville, Neuchatel - Verrieres (Pontar-lier), Jura-Jndustriel und Biel-Chaux°de Fonds.Das Schulwesen wird im Kanton sehr gepflegt,Der Besuch der Volksschulen ist obligatorisch u. un-entgeltlich. Die Katholiken gehören zum BisthumLausanne-Genf. Verfassung: Die gesetzgebendeBehörde ist der Große Rath, welcher von allenBürgern, welche das 20. Jahr überschritten haben,und von Schweizern anderer Kantone, welche seit 3Monaten sich in N. aushalten, n. zwar auf je 1000Seelen ein Mitglied für je 3 Jahre gewählt wird.Wählbar ist jeder im Kanton wohnhafte Schweizer,der das 25. Lebensjahr zurllckgelegt hat, mit Aus-nahme der Geistlichkeit, der Staatsräthe und der di-recten Stellvertreter des Staatsraths in den Bezir-ken. Er erläßt Gesetze, bestimmt die Steuern, über-wacht die Verwaltung des Staatsvermögens, setztdas Budget fest, entscheidetin Streitigkeiten zwischenden vollziehenden, verwaltenden u. richterlichen Be-hörden, hat das Recht der Begnadigung u. der Am-nestie, ertheilt das Bürgerrecht, wählt die Mitgliederdes Staatsraths u. der höheren militärischen Char-gen. Der Staatsrath, aus sieben von dem Gro-ßen Rath auf je 3 Jahre zu wählenden Mitgliedernbestehend (derPräsidentwird alljährlich vom GroßenRath neu bestimmt), verwaltet die Staatsgeschästenach Departements und hat dem Großen Rathejährlich Rechenschaft abzulegen; er hat in der Legis-lative berathende Stimme, theilt mit dem GroßenRath die Initiative, veröffentlicht die vom GroßenRath gemachten Beschlüsse, ernennt und überwachtdie unter ihm stehenden Behörden u. das Gerichts-wesen, verfügt über die gesetzlich organisirten Trup-penkörper u. führt die Aufsicht über die Geistlichkeit,den öffentlichen Unterricht und die Verwaltung derGemeindegüter. Das Gerichtswesen wird vonFriedensgerichten, einem Gericht erster Instanz injedemBezirk u. einemAppellativnsgericht verwaltet;außerdem bestehen Schwurgerichte für die Straf-rechtspflege. Die Güter und das Einkommen derKirche sind mit dem Vermögen des Staates,von dem die Kirchendiener besoldet werden, ver-schmolzen. Die Ausübung einer anderen als derchristlichen und jüdischen Religion ist nur innerhalbder Grenzen der öffentlichen Ordnung gestattet. Jedereligiöse Genossenschaft bedarf zu ihrer Niederlassungder ausdrücklichen Erlaubniß des Großen Rathes,welche zu jeder Zeit zurückgenommen werden kann;eine von der Volkssouveränetät unabhängige geist-liche Corporation darf nicht anerkannt werden. Kein
Beamter hat sein Amt auf Lebenszeit und darf vonfremden Staaten Ehrenzeichen, Pensionen, Titel rc.annehmen. Alle Bürger haben Zutritt zu den öfsenblichen Stellen; alle Grundbesitzer und Corporationentragen zu den Staatslasten bei. Ferner sind garan-tirt die Gleichheit vor dem Gesetz, die Unverletzlich-keit der persönlichen Freiheit, der Wohnung unddes Eigenthums, das Vereinsrecht, die Freiheit derPresse, die Niedcrlassungs- und Gewerbefreiheit rc.Im Jahre 1875 betrugen die Einnahmen desStaates 1,823,993 Francs und die Ausgaben2,066,259 Francs (für das Erziehnngswesen allein341,624Francs), demnach Deficit 242,266 Francs.Wappen des Fürstenthnms: ein rother, mit 3 sil-bernen Sparren besetzter Pfahl in Gold; der Schilddes Kantons ist perpendicnlar in drei Theile gespal-ten: links grün, in der Mitte Silber, rechts rothmit einem silbernen Kreuzchen in der rechten Ecke.Der Kanton zerfällt in 6 Bezirke. 3) Hauptstadtdarin, in einer reizenden Lage am Neuenburger Seeu. zwar am Einflüsse des Seyon, welchem durch An-legung eines durch den Felsen getriebenen und 1842vollendeten Tunnels (Pron än 8s^on) ein neuerAbflußkanal außerhalb der Stadt gegeben wordenist, Station der Schweizer. Westbahn u. der Eisen-bahnlinie Jura-Jndustriel, von schönen Landhäusernund herrlichen Weinbergen umgeben; Schloß auseiner westl. Anhöhe (bis 1848 Wohnsitz des prenß.Gouverneurs, jetzt Sitz der Regierung), Stiftskirche(im 12. Jahrh. erbaut), Akademie (Ronvoav, Ool-IsZs), Gymnasium mit einem naturhistorischen, eth-nographischen und archäologischen Museum, einerBibliothek von ca. 50,000 Bänden u. der Bibliothekder Predigergesellschaft, Sternwarte, Gemäldegalerie(im Palais Rougemont), Challandesche Sammlungausgestopfter Alpenthiere, Rathhaus, 2 Hospitäler,von Lenen das eine von dem 1786 verstorbenen Lissa«boner Kaufmann David Pury (einem geborenenNeuenbnrger, welcher seiner Vaterstadt 4 Will. Fr.zu gemeinnützigen Zwecken vermachte u. dem 6. Juli1855 eine Bildsäule errichtet wurde), das anderevon I. A. Ponrtales gestiftet ist, Arbeits- u. Zucht-haus, Waisenhaus, Wasserleitung, Kantonalbank(auf der Place Pury), sehenswerthe Telcgraphen-fabrik (von Hipp), berühmte Chocoladenfabrik Su-chard, Fabrikation von Uhren, Spitzen u. farbigenTüchern, Weinbau, lebhafter Kunstfleiß, Handel mitWein u. Landfabrikaten; Dampfschifffahrt auf demNeuenburger See; Freimaurerlogen: FredericGuil-lanme u. Im bonns bgrmonio; 1870: 13,321 Ew.— Am 29. Sept. 1850 wurde hier für Petitpierreu. 6. Juli 1855 für Dubois ein Denkmal errichtet.4 km nördlich von N. am See die kantonale Irren-anstalt Prefargier (von Herrn v. Meuron geschenktu. mit einem Kostenaufwand von 1j Mill. Frankserbaut). In der Umgegend zahlreiche Landhäuseru. Unterrichts- u. Erziehungsanstalten. Ein besuch-ter, ausgezeichneter Aussichtspunkt in der Nähe (in1H Stunden zu erreichen) ist der Mont Chaumont;nahe am Wege bei einer Ferme im Walde liegt eingewaltiger erratischer Block, die kiorrs ä bot. Einsder schönsten Aussichten in der Schweiz bieten fer-ner die Tablettes bei la Tourne. — Auf der Stelle,wo jetzt N. steht, soll im 5. Jahrh. eine feste Burg(ksiovnmLastrum) gestanden haben. DieStadt ent-stand im 12. Jahrh., blieb aber bis zum 18.Jahrh.
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