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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
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Die Arbeit des Bundesrats.

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struktionen. Daß der Herr Abgeordnete seinerseits In-struktionen von seinen Wählern bedarf, kann ich mirnicht denken: das wäre im Widerspruch mit der Ver-fassung, wonach er an keine Instruktion gebunden ist,sondern nach seiner eigenen Ueberzeugung abstimmt. Dieeigene Ueberzeugung eines jeden Mitgliedes des Bundes-rats mag bei demselben von vornherein seststehen; er istaber nicht berechtigt, danach abzustimmen. Der Abge-ordnete ist aber berechtigt, nach seiner eigenen Ueber-zeugung abzustimmen; steht die nicht fest, so ist es daseben, was ich beklage. Ein Mitglied des Bundesratsmuß erst nach Hause schreiben und fragen, ob seineRegierung ihm dies erlauben will. Er kann telegra-phieren, aber nicht alle Sachen lassen sich telegraphischerledigen. Es ist in der Diskussion schon darauf hin-gewiesen, daß die Postbasis, auf der die Vorlage beruht,keine gleichmäßigen Beiträge aller Regierungen bedingt,daß diejenigen Regierungen, die ihre eigene Post haben,Bayern und Württemberg, besonders zu befragen sind.Dies müßte auch in den Augen eines so strengen Richters,wie des Herrn Vorredners, der Regierung einige milderndeIlmstände dafür verschaffen, daß sie eine gewisse Zeit zudiesen Verhandlungen gebraucht hat. Ich weiß nicht,ob in die Zeit gerade Festtage fielen; für die Regierunggibt es keine, wir arbeiten auch Sonntags, und es gibtauch keine dreiwöchentliche Ferien; im Gegenteil habenwir dann die Arbeiten nachzuholen, die wir außerhalbder Ferien wegen unserer Beschäftigung im Reichstagehaben hinausschieben müssen. Aber ich bitte den HerrnAbgeordneten, die Arbeitskraft und die Möglichkeit, ma-schinenmäßig eine Uebereinstimmung im Bundesrat her-znstellen, nicht zu überschätzen. Die Frist vom ll. bis