Französisches und deutsches Kolonials>)stcm. RU
noch kein Verkehr war, eine Stadt hatte bauen wollen,wo noch die Bewohner fehlten, wo dieselben erst künst-lich herbeigezogen werden sollten.
Etwas ganz anderes ist die Frage, ob es zweck-mäßig, und zweitens, ob es die Pflicht des DeutschenReiches ist, denjenigen seiner Unterthanen, die solchenUnternehmungen im Vertrauen auf des Reiches Schutzsich hingeben, diesen Reichsschutz zu gewähren und ihnengewisse Beihilfen in ihren Kolonialbestrebungen zu leisten,um denjenigen Gebilden, die aus den überschüssigenSäften des gesamten deutschen Körpers naturgemäßherauswachsen, in fremden Ländern Pflege und Schutzangedeihen zu lassen. Und das bejahe ich, allerdingsmit weniger Sicherheit vom Standpunkte der Zweck-mäßigkeit — ich kann nicht voraussehen, was darauswird, — aber mit unbedingter Sicherheit vom Stand-punkte der staatlichen Pflicht. (Sehr richtig! rechts.)
Ich kann mich dem nicht entziehen. Ich bin miteinem gewissen Zögern an die Sache herangetreten undhabe mich gefragt: womit könnte ich es rechtfertigen,wenn ich diesen asiatischen Unternehmern, über derenMut — ich habe die Herren persönlich gesprochen —,über deren Schneidigkeit, über deren Begeisterung fürihre Aufgabe ich mich herzlich gefreut habe — ich sage,womit könnte ich es rechtfertigen, wenn ich ihnen sagenwollte: das ist alles sehr schön, aber das Deutsche Reichist dazu nicht stark genug, es würde das Uebelwollen andererStaaten auf sich ziehen, es würde, wie Herr l)r. Bam-berger sehr richtig schilderte, in unangenehme Berührungmit anderen kommen, es würde Nasenstüber (hört! hört!rechts) bekommen, für die es keine Vergeltung hättte;dazu ist unsere Flotte nicht stark genug! ? — alles das hat