180 Die Fnihjahrssession des Reichstages 1884.
Nutzen erfüllen kann, wird man der Gemeinde über-lassen. Es gibt Zwecke, die nur der Staat in seiner j.
Gesamtheit erfüllen kann. Ich will über die über der H
Gemeinde liegende Korporation der Provinz oder des !'
Einzelstaates hinweggehen. Zu diesen letzten Zwecken ge-hört die Landesverteidigung, gehört das allgemeine Ver- j.kehrswesen, gehört alles mögliche, was in der Verfassung 'in Artikel 4 besagt ist. Zu diesen gehört auch die Hilfeder Notleidenden und die Verhinderung solcher berechtigter >
Klagen, wie sie das wirklich nutzbare Material zur Aus- i
beutung durch die Sozialdemokratie ja in der That gibt. ;
Das ist die Staatsaufgabe, der wird sich der Staat nicht ^
aus die Dauer entziehen können.
Wenn man mir dagegen sagt, das ist Sozialismus, u
so scheue ich das gar nicht. Es fragt sich, wo liegt die !!
erlaubte Grenze des Staatssozialismus? Ohne einesolche können wir überhaupt nicht wirtschaften. Jedes ^Armenpflegegesetz ist Sozialismus. Es gibt ja Staaten, i tdie sich vom Sozialismus so fern halten, daß Armen- ^gesetze überhaupt nicht bestehen; — ich erinnere Sie anFrankreich. Aus diesen französischen Zuständen erklärt Z
sich ganz natürlich die Auffassung des ausgezeichnetenSozialpolitikers, den der Herr Abgeordnete Nürnbergerzitierte, Loon Say; in diesem spricht sich eben die fran-zösische Ausfassung aus, daß jeder französische Staats- ^
bürger das Recht hat, zu verhungern, und daß der ^
Staat nicht die Verpflichtung hat, ihn an der Aus- Z
Übung dieses Rechtes zu verhindern. (Hört, hört! rechts.) j
Sie sehen auch, daß dort die sozialen Zustände seit ^
Jahren, seit der Regierung der Julimonarchie, nicht voll- ^
ständig haben zur Ruhe kommen können, und ich glaube, t
daß Frankreich nicht auf die Dauer umhin können wird, ^