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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
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178 Die Frühjahrssession des Reichstages 1884.

Verzinsung perhorresziert, durch den Staat, durch dasReich, gemacht werden kann. Sie haben den Reichs-zuschuß verworfen, und ich habe mich, um nur etwas zustände zu bringen, dieser Notwendigkeit gefügt — oder,ich will richtiger sagen: die verbündeten Regierungenhaben sich der Notwendigkeit gefügt, diese ihre Absichtfallen zu lassen und Ihnen soweit entgegenzukommen,daß der Reichszuschuß aus dem Gesetz entfernt ist. Daßjemand eine Privatversicherungsgesellschaft bildet, halteich nicht für unmoralisch, und ich halte es menschlich auchfür ganz natürlich, daß er in diesem Geschäft die Ver-zinsung seiner Kapitalien erstrebt, wenn es sein kann, aucheinen erheblichen Ueberschuß, eine möglichst hohe Divi-dende. Aber die ungeheuerlichen Dividenden, welcheeinige Feuerversichernngsaktiengesellschaften — 38 bis50, oder wie viel Prozent jährliche Dividende — ver-dient haben, halte ich in der That mit den Grundsätzender öffentlichen Moral nicht vollständig vereinbar; wenig-stens kann der Staat auf diesen Gedanken nicht ein-gehen.

Etwas anderes aber ist es, ob der Staat das Rechthat — unter „Staat" hier immer das Reich gedacht —ob der Staat das Recht hat, die Erfüllung einer staat-lichen Pflicht, nämlich der, den Arbeiter vor Unfall undvor Not, wenn er geschädigt oder wenn er alt wird, zuschützen, dem Zufall zu überlassen, daß sich Aktiengesell-schaften bilden, und daß diese von den Arbeitern undden Arbeitgebern so hohe Beiträge nehmen, wie sie nurirgend erreichen können. Ob er sich diesen Erscheinungen,diesen Schäden gegenüber der Erfüllung der Pflicht,seinerseits zur Verbesserung der Lage etwas zu thun,entziehen will oder nicht, ist eine andere Frage. Sobald