Das politische Andenken Laskers-
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Urteil sich amtlich anzneignen und beim Kaiser zu vertreten. Dienordamerikanische Regierung fügte sich ohne weiteres, das Re-präsentantenhaus nach einigen Debatten ebenfalls in das Geschehene.Mr. Sargent, der sich auch andere Taktlosigkeiten hatte zu schuldenkommen lassen, ward bald darauf von seinem Berliner Gesandt-schaftsposten abberufen.
Mittlerweile war am 6. März 1884 die vierte Session derfünften Legislaturperiode des Reichstages eröffnet worden. Inder zweiten Sitzung, am 7., gedachte der Präsident v. Levetzowin üblicher Weise der inzwischen verstorbenen Mitglieder, darunter„eines der parlamentischen Führer, den wir sonst immer an seinemPlatze sahen". Diese Gelegenheit benutzte der Abgeordnete Rickert,um, nachdem er „zur Geschäftsordnung" das Wort erbeten, imNamen der zahlreichen Freunde Laskers insbesondere dem Re-präsentantenhause der Vereinigten Staaten für die bewiesene Teil-nahme zu danken. Der Präsident erklärte diese Aeußerung fürnicht zur Geschäftsordnung gehörig, und der Abgeordnete Frh.v, Hammerstein protestierte dagegen namens der Rechten. Hierausentspann sich eine weiters Geschäftsordnungsdebatte, in der die Ab-geordneten Hänel und Richter, deren Fraktion, die Fortschritts-partei, sich soeben, am 5. März, mit den Sezessionisten, den Ge-nossen Laskers, zu einer einzigen Fraktion der „Deutschfreisinnigen"verschmolzen hatte, das Auftreten Rickerts lebhaft in Schutz nahmen.Abgeordneter Richter sprach dabei von einer „unbefugten Ein-mischung des Reichskanzlers"; eine Kritik, gegen die der Staats-sekretär v. Bötticher sofort Verwahrung einlegte. Durch dieseVorgänge sah sich Fürst Bismarck, der am 12. März von Fried-richsruh in der Hauptstadt eintraf, bewogen, in der vierten Sitzung,am 13., vor dem Eintritt in die Tagesordnung folgendermaßendas Wort zu ergreifen.
Ich halte es für meine Pflicht, bei meinem erstenErscheinen in diesem Hause dem Reichstage die Gründedarzulegen, welche mich abgehalten haben, eine Mitteilung,die mir für den Reichstag von seiten des hiesigen Ge-sandten der Vereinigten Staaten zugegaugen war, anIhre Adresse gelangen zu lassen. Ich habe diese Pflichtzu erfüllen einmal als eine solche der Höflichkeit gegen