Gleiche Gerechtigkeit für alle.
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Ungerechtigkeit des Zuschlages zu der Steuer, die ohueRücksicht auf die Verschuldung der besteuerten Einnahme-quelle auferlegt ist. allerdings in höherem Maße auf dieGrundsteuer anwendbar, wie sie es auf die Häusersteuer ist.
Nun sind die Herren in den großen Städten ge-wöhnlich der Meinung, daß die Grundsteuer hauptsächlichden reichen Grundbesitzer treffe, der ihnen unangenehmauffällt, wenn er selbstzufrieden und wohlgenährt in dieStadt kommt, sich bei Borchardt oder sonstwo sehen läßt.Das ist aber entfernt nicht der Fall, und aus jedemstatistischen Buche können Sie sich dahin belehren, daßdie Gesamtheit der Gutsbesitzer, die noch lange nichtlauter reiche Leute sind, sondern vielfach arme, da auchdem kleinsten Besitze ungehörige Zensiten zu den Guts-bezirken gehören, von den 42 Millionen Grundsteuer, dieim ganzen bezahlt werden, nur 8 Millionen tragen, 28Millionen auf den Kleinbesitz, auf die Landgemeindenfallen, und der Ueberrest auf die Städte. Wenn Siealso geneigt sind, über den Gutsbesitzer eine gewisse Un-gerechtigkeit zu verhängen, weil er Ihrer Meinung nacheine üble Persönlichkeit ist, — so treffen Sie mit dem-selben Schlag, mit dem Sie einen Gutsbesitzer treffen,immer wahrscheinlich fünf arme Leute. Die Kreise, wieSie aus den statistischen Listen ersehen, sind fast alleverschuldet und meist mit sehr starken Kreisbudgets be-lastet. Davon machen allein eine Ausnahme achtzehnhessische Kreise, und annähernd einige holsteinische; aberdas nicht etwa, weil die Lasten, die sonst die Kreise ver-schulden und beschweren, dort überhaupt nicht getragenwerden, — sie werden nur von andern Formationen ge-tragen, so in Hannover von den Aemtern, so in derRheinprovinz, in Hessen und in Holstein teils von den
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