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Das Socialistengesetz von 1878.
noch fallen werden, das ist ja sehr wohl möglich, aber jeder,dem das geschehen könnte, mag eingedenk sein, daß erzum Nutzen, zum großen Nutzen seines Vaterlandes ansdem Schlachtfelde der Ehre bleibt! (Lebhaftes Bravorechts.)
Der Abgeordnete Bebel erklärte nach dieser Rode zur Ge-schäftsordnung: „Der Herr Reichskanzler hat mit Bezug ans denAbgeordneten Fritzsche den Ausdruck gebraucht, derselbe habe michangelogen; ich finde es auffallend, daß der Herr Reichskanzlerdafür nicht zur Ordnung gerufen wurde. (Lärm.) Der Herr Reichs-kanzler hat weiter in sehr erregtem Ton, mit direkter Bezugnahmeund unter deutlicher Nennung unsrer Partei erklärt, daß er unddie zu ihm Stehenden durch eine Gesellschaft von Banditen be-droht seien — er hätte dafür den allerstrengsten Ordnungsrufverdient u. s. w." Der Präsident von Forckenbeck erwiderte:„Wissentlich hat der Herr Reichskanzler dem Abgeordneten Fritz-sche eine Lüge nicht vorgeworfen; sowie ihm bemerkbar gemachtwurde, daß Herr Fritzsche Abgeordneter sei, nahm er den Ausdruckzurück, und damit ist die Angelegenheit erledigt; gegen den Aus-druck des Herrn Reichskanzlers, der Monarch und das Volk solltengegen Banditen geschützt sein, habe ich keine Korrektur." DieAusführungen des Reichskanzlers mit Bezug auf die Fälle Sichler,Lassalle, den Arbeiter Paul, vr. Dämmer u. s. w. bezeichnst? derAbgeordnete Bebel teils als Jrrtümer teils als Mißverständ-nisse. Der Abgeordnete Fritzsche bemerkte persönlich, seine Wahr-haftigkeit werde durch seine Eigenschaft als Abgeordneter nichtvermehrt, doch wolle er sagen, er habe erfahren, die Ursache derirrtümlichen Auffassung bezüglich seiner Person sei ein Druckfehlergewesen, daher lege er auf die ihm zugefügte Beleidigung kein sohohes Gewicht. — Der Gesetzentwurf wurde an eine Kommissionvon 21 Mitgliedern verwiese».