Parlament.
127
tribnnals. Die nachfolgenden Könige, bes. aber Phi-lipp der Schöne, benutzten Las P. nun bes. als Ge-gengewicht gegen den mächtigen hohen Adel n. Phi-lipp setzte 1294 das P. in Paris als stehenden Ge-richtshof für die nnniittelbaren Lande des Königsein. Es wurde 1305 erweitert, hielt aber dessenungeachtet jährlich nur zwei große Gerichtssitzungen,von denen Commissionen zu den Lehngerichtstagennach Nonen u. Troyes (Leaeearia, Lekiguisrs) ab-gesendet wurden, u. wurde 1320 für permanent er-klärt. Die gelehrten Räthe leiteten die Geschäfte,obschon die Großen der Krone und später die PairsSitz ».Stimme hatten. Den Geistlichen wurde 1319die Theilnahme am P. untersagt, aber 1344 auchdie Anzahl der Rechtsgelehrten beschränkt. Nach derVereinigung der großenHerzogthümer mitderKroncwinden ähnliche P-e auch in ihnen errichtet, od. da,wo dergleichen schon bestanden, dieselben nach dieserForm umgemodelt. Das Haupt sämmtlicher P. warder Kanzler von Frankreich. Königliche Verordnun-gen wurden dem P., dessen Bezirk sie betrafen, zn-geschickt, einrcgistrirt u. von ihnen Len Unterbehördenzngesertigt. Durch dis Verweigerung dieses Ein-registrirens erhielten die P-e politischen Einfluß, u.dies um so mehr, als die Stellen der P-räthe seitFranz I. als käuflich in den Hände» vermögenderLenke waren, welchebaher oft unterteilter Bedingungnachgaben, sogar dem Hose Vorstellungen (Ikomon-tranoss) machten n. bei deren Nichtbeachtung mehr-fach bürgerliche Unruhen erregten und unterstützten,z. B. die der Fronde. In früheren Zeiten fügte sichder Hof zuweilen, seit Ludwig XIV. weniger, viel-mehr erschien der König dann selbst in der Sitzung,wo Las Debattiren anshörte u. die Einregistrirnngohne Weiteres erfolgte (s. Int 6s fristlos). Warendie P-e sehr widerspenstig , so wurden sie verwiesen,so das Pariser nach Tours, Compiegne, Orleans,Pontoise. Das Pariser P. war in dieser Beziehungdas wichtigste; um 1732 stellte es die Meinung auf,daß alle P e unrein Corpus ansmachten, in welchemes sich selbst als das erste erachtete bis 1755, wo esd-rNichtanerkennnng dieserSuperiorität nachgebendsich mit den übrigen gleich stellte. Der Kanzler Man-peou, unter Lndwig XV., versuchte 1771 eine Modi-sicirung der P-e, rief aber darauf solchen Unwillenhervor, daß Ludwig XVI. nach seinem Regierungs-antritt 1774 die P-e wieder einsetzte. Da Liese in-dessen in ihrer Opposition gegen Len Hof, die Mini-ster und die hohe Geistlichkeit fortfnhrsn, hob sie Lo-nienie de Brienne 1788 abermals auf, allein auchseine neuen Gerichtshöfe wurden nicht anerkannt.DasP. erklärte aber, daß nur eine Ständeversamm-ltmg befugt sei, Abänderungen in ihrer Form zutreffen. Die Stände wurden berufen u. die Revo-lution begann, zu welcher die P-e die erste Veran-lassung gaben; eine ihrer ersten Handlungen waraber 1790 die Aufhebung der P-e. Das Pariser P.bestand vor seiner Aufhebung ans sieben Kammern.Bor die Orancko eiiamdrs gehörten die Proteste derPairs, der Universität in Paris, die Regalien, dieKronaugelegenheiten, die Bestätigung wichtigerActeans Wunsch des Königs, sowie die Vereidigung derPairs u. P-sbeamicn. Die (üiambrs 6o In tour-vells sprach als letzte Instanz über Verbrechen,tvelche Leibesstrafen zur Folge hatten, während diedrei Oliambres 6es engustss über die Fälle, welche
Geldstrafen erheischten, sowie über Zulässigkeit vonAppellationen in schriftlich instruirten Processen ent-schieden. Die beiden Olmmbrss 6s rsgustss erkann-ten als letzte Instanz über Privilegien, bes. überdas, eine Sache vor das P. zu bringen. Das Per-sonal desselben bestand ans einein Präsidenten, 9Vicepräsidenten, 15 Präsidenten der Kammern, 150Räthen, 1 Generalprocnrator mit 19 Substituten,3 Generaladvocatcn, 400 Procnratoren rc. Ehren-räthe waren die Prinzen von Geblnte, die weltlichenund geistlichen Pairs, der Erzbischof von Paris, dieÄbte von Clngny und St. Denis, der Gouverneurvon Paris u. die Naitrss 6s rognstss des königl.Hauses. Alle beim P. Angestellte hatten Adelsrangund ihren Gerichtsstand vor demselben. Vgl. Vol-taire, Ilistoire6ukarlsmonb6siüaris, Par. 1769;Dufey, Ilistoirs 6ss notos st rsmontrnnoss 6sspnrlomsnts.Par. 1826,2 BLs.; Bastard del'Estang,Los pnrlamonts 6e Brunos, Paris 1857, 2 Bde.;Merilhon, IiSS pari. 6o s?rnnos (bis 1739), ebd.1863; Pierre, Ilistoirs 6ss nsssnablsss politigusssn Istrauso, 1789—1876, ebd. 1876, 2 Bde.
In England war ursprünglich die Einrichtungder P-e den französischen ähnlich, sie folgten wie hierdem Hofe. Als aber dem König Johann 1215 vonden Baronen die lVInKnn eirnrtn abgezwungen wurde,enthielt diese die Bestimmung, daß ein Gerichtshofan einem bestimmten Ort fixirt werden sollte, n.dasP. erhielt seinen Sitz in Westminster. Dieses zogaber alsbald auch Staatsangelegenheiten zu seinenBerathungen. Unter Heinrich III., Elmars I. (woes zuerst in einem Statut von 1272 P. genanntwurde) n. II. bildete sich das P. immer mehr ausund unter Eduard III. trat es 1333 zuerst in zweiHäusern zusammen. Die Bürgerkriege der Rothenu.WeißenNose hoben die Macht desP-S bedeutend,indem jede Partei dessen Stimmen zu gewinnenstrebte. Heinrich VIII. aber brachte dasP. zur Ser-vilität, die sich unter Eduard VI., Maria und auchnoch unter Elisabeth erhielt, u. erst unter Jakob I.erhob es sich wieder zu selbständigem Handeln.Karl I. fühlte sich dadurch bewogen, 11 Jahre langkein P. zu berufen, n. als er 1640 dazu gezwungenwar, entwickelten sich jene Streitigkeiten, die 1641zum offenen Kriege führten u. in deren Folge der Kö-nig hingerichtet wurde. Mit dem Langen P. 1640 bis1653 regierte Cromwcll, bis er es auseinander trieb.Er setzte nun erst ein militärisches P., dann eins nachneuen Formen ein, welches nach Cromwells Todeden von Monk znrückgernfenen Karl II. anerkannte,dagegen aber von diesem auch große Freiheiten er-hielt. König Wilhelm von Oranien und Maria be-stätigten 1688 alle seine Rechte. Auch in S chott-land bestand schon in den frühesten Zeiten ein P.ans den fast unabhängigen großen geistlichen u. welt-lichen Kronvasallcn, welches noch viel selbständigergegen die Krone anftreten konnte als in England.Schon Robert Bruce n.nach ihm mehrere seiner Nachfolger suchten den Adel durch Aufnahme von städtischeu Abgeordneten etwas zu schwächen, ohne daß! jedoch eine Spaltung in zwei Häuser stattfand, dos-!nnr mit geringem Erfolg. Das P. bewahrte seimHartnäckigkeit, auch nachdem die schottischen Stuart.
! den englischen Thron bestiegen hatten, u. griff zuern! gegen Karl I. zu den Waffen; 1707 wurde es jedoch^ mit dem englischen P. vereinigt. In Irland bil