Pacht — Pacificbahncn.
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:' gold, Os monaoüatns orixinibns st eansis, Marb- 1852. Löfft-r.'
s Pacht ist diejenige Art der Miethe (s. d. n. Miethvertrag), bei welcher eine fruchttragende Sache znmiZwecke der Nutzung gegen eine Summe Geldes< (P-zins) überlassen wird. Im Allgemeinen kommenalle für Miethe geltenden Grundsätze auch hier zurAnwendung. Gegenstand der P. sind nicht nur kör-perliche Sachen, des. landwirthschastliche Güter, son-dern auch unkörperliche, z. B. Gewerbsrechte (s. Z 45der Deutschen Gewerbeordnung), kaufmännische Ge-schäfte n. Lgl. Abweichend von der Miethe kann alsi P-ziusanch eineQnoie desFruchtcrtrages bedungenI l werden (solonia partiaria, Theilpacht), in welchemFalle sich die P. dem Gesellschaftsvertrage nähert.(Nach österreichischem Rechte geht sie geradezu in^ denselben über.) Bei Eintritt gewisser UnglückSfällc! hat der Pächter einen Anspruch auf eine verhältniß-s ° mäßige Minderung od. auch nach Befinden gänzlichen! Erlaß des P-zinscs (Uomissio morsoäis). In der^ Normirnng dieses Anspruches ist das Röm. Rechti, lediglich von der Billigkeit ansgegangcn, um in den^ einzelnen Fällen nach billigen Rücksichten eine theil-i weise od. volle Befreiung des Pächters von der Be-i zahlnng des P zinses eintreten zu lassen. Gemcin-' rechtlich suchte man statt dessen feste Rechtsgrnud-! sätze ansznstellen u. ein Gleiches rhaten in verschie-! Lenster Weise die neueren Particnlargesetze. Uebri-t gens verlor die Sache in neuerer Zeit dadurch an
^ Wichtigkeit, daß, im Hinblick auf die Entwickelung
§ des Versicherungswesens, seitensder Perpächter schonbei Abschluß deS P-vertragcs darauf gedrungen wird,
! daß der Pächter vertragsmäßig von vornherein ausdieses Recht verzichtet. (Jacobi, Über Remission derP., 1856.) Eine besondere Art von P. ist der sog.
I Eisernviehvertrag (Ocmtrnetus aoeiäas, sranz.i Olwptel äs kor), nach welchem der Pächter, welchemzugleich die bei dem Gute befindliche Bichheerüe über-lassen wird, am Ende des P-cs so viel Bieh zurück-lassen muß, als dem ihm anfangs übergebenen In-ventar gleichkommt. Bei Bancrgütern findet sichösters das P-verhältniß zn einem mehr od. wenigerdinglichen u. vererblichen Rechte (Erb-P., im Ge-gensatzzuZeit-P.s ansgebildct. Pachtungen,welche sichüber die Staatsgüter od. Einkünfte eines ganzen Lan-des od. einer Provinz erstrecken, wie dies z. B. sonstbei Stenern, Zöllen u. dgl. vielfach vorkam, wie nochheute in der Türkei, nennt man General - P. Für dieVolkswirthschaft ist eine genaue gesetzliche Ordnungder P. unter allen Umständen von großem Einfluß,von größtem dort, wo sich die Verhältnisse ausgebil-det haben, wie in England. Aber auch in Deutsch-land finden sich noch Landstriche, bes. im Norden, wonicht nur große Gutscomplexe noch vorhanden sind,sondern auch häufig verpachtet werden. Es hat da-^pcher schon das Preußische Landrecht sehr detaillirtc^. I Vorschriften erlassen, und die bevorstehende Deutschef bürgerliche Gesetzgebung wird dem Gegenstände die^ ! größte Sorgfalt znznwcnde» haben. Schon die gro-K'.jßen Jnstizgcsetze von 1877 sind übrigens hierin mitgutem Beispiel vorangcgangen, indem sowol das Ge-E'i nchtsverfassnngsgesetz als die Civilproceß- n. Con-Kl cursordnnng mancherlei die Miethe im Allgemeinens(U. dieP. insbesondere begünstigende BestimmungenH getrosten hat. So z. B. über die Zuständigkeit derkUmtsgerichte für Miethstreitiqkeiten, über ihre drin-
gende Natur (G.-V.-G. 88 23,202), über sofortigeBollstreckbarkeit der Urtheile (C.-P.-O. § 649); ins-besondere aber über die Verhältnisse im ConcurS,z. B. über den Gerichtsstand des Pächters (C.-O.8 208 vgl. mit C.-P.-O. 8 22), über die privilegirteNatur des P-inventars (Abgesonderte Befriedigungnach 841). Besonders ausführlich sind die Bestimm-ungen der C.-O. (ZZ 17 n. 18) über die Wirkungendes Concnrses ans bereits bestehende P-vcrhältnisse.Eck n. Kayser in Holtzendorffs Rechtslexikon, Bd. II(1876). B-zold.»
Pachüca, Stadt im Staate Mejico, 2600 m ü.d. M., nordöstl. von der Stadt Mejico; einer derältesten Bergwcrksorte des Staates, 12,008 Ew.
Pacht) mcres, G e o r g i o s, byzant. Schriftsteller,geb. 1242 in Nikäa, ging mit Michael Paläologosnach Constantinopel zurück, gelangte dort zn hohenStaats- u. Kirchenämtern u. st. nach 1308: er schr.:Die Geschichte des Michael Paläol. u. des Ändroni-kos Pal., hcransgeg. von Possinns, Nom 1666 bis69, 2 Bde., Fol. u. J.Bekker, Bonn 1835, 2 Bde.;Lpitoms ln Xrisbobolioam züiilosoplnam, bis jetztnur in latem. Text vorhanden, heransgcgcben vonBechins, Bas. 1560; Doolamatwnsa XIII. (mit 12bisher nnedirten) von Boissonade, Par. 1848 rc.
Pacific, englische Bezeichnung für den GroßenOcean; pacifisch, was ans diesen Bezug hat.
Pacisicüalincn, Eisenbahnen inAmerika, welchedie Bestimmung haben, den Atlantischen Ocean, od.wenigstens den O. des betreffenden Landes, mit demGroßen Ocean in Verbindung zn setzen; dann auchsolche, die der pacifischen Küste entlang od. mit der-selben parallel laufen. Bis jetzt (anfangs 1878)sind unter solcher Benennung nur wenige der nach-stehend anfgcführten fertig gestellt n. aus der ganzenStrecke in Betrieb, andere sind im Ban oder liegennoch im Project. Es gibt aber auch Bahnen inAmerika, die, wenn auch nicht so benannt, doch deinBegriff der P. entsprechen n. daher auch als solchebezeichnet werden können, s. unten 7)—11). 1) DieUnion- und Central-Pacisicbahn verbindetNew Jork mit S. Francisco, berührt von W. nachO. die Staaten Californicn n. Nevada, die Territo-rien Utah, Wyoming u. Colorado, die Stgaten Ne-braska, Iowa, Illinois, Indiana, Michigan, Ohio,Pennsylvanien n. New Jork, mißt 5285 Icm u. hat2 Geleise; die Reise dauert etwa 7 Tage, ist aber mitallen Bequemlichkeiten ansgestattet. Bei jedem Zugebefindet sich ein Pnllmannscher Schlafwagen n. einHotclwagen, der eine vorzügliche Küche und einenebenso guten Keller führt; neuerdings befindet sichsogar eine Druckerei ans dem Hanptzuge, in wel-cher eine Zeitung, Der Transcontinental, gedrucktwird. Die neuesten Nachrichten dafür werden aufden Stationen in Bereitschaft gehalten. Die Bahnbesteht in ihrem Hauptkörper aus 2 Theilen: der3868 Icm langen Strecke Skew Jork Omaha-Ogden(Union Pacific) und der 1417 Icm langen StreckeOgden-S. Francisco (Central Pacific). Beim Bander Bahn kam die 2208 km lange Strecke New Jork-Omaha nur in geringem Maße in Betracht, da größ-tentheils schon vorhandene Linien benutzt werdenkonnten; die beiden übrigen Strecken (zns. 3077 Icmlang (Omaha-Ogden 1660, Ogden-Sacramentoresp. S. Francisco 1417 Km), mußten jedoch ganzneu herqestellt werden. Die Idee zn einer derartigen