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Bd. 12 (1877) Laing - Mettenleiter
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Magdeburger Börde — Magdeburger Schöffenrecht.

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Christian Wilhelm wurde, weil er sich auf dänischerSeite an dem Kriege betheiligte und das Land ver-ließ, 1628 von dem Domcapitel wegen Theilnahmeam Kriege gegen den Kaiser emsctzt ».Herzog August»onSachsen gewählt; das RcstiimionScLict von 1629cassirte LieseWahl n. gab das Erzstift an ErzherzogLeopold Wilhelm, aber 1630 führte Gustav Adolfden Administrator Christian Wilhelm zurück; beider Einnahme M-s durch Tilly 1631 wurde er ge-fangen u. trat 1632 zur Römischen Kirche über. ImPrager Frieden (1635) wurde das Erzslift M. demHerzog August von Sachsen, Sohn des KurfürstenJohann Georg I., als Erzbischöfe, jedoch ohne Sitzu. Stimme auf den Reichstagen, übergeben u. fest-gesetzt, daß nach dessen Tode das Domcapitel nochdis 1675 einen evangelischen, nach dieser Zeit aberwieder einen katholischen Fürsten erwählen sollte.Doch gelangte Herzog August erst 1638, nachdemdie Schweden ans dem Magdebnrgischen vertriebenwaren, zum vollen Besitze des Erzstifts; 1647 hei-rathcte er n. wurde nun Administrator. Im West-fälischen Frieden 1648 wurde bestimmt, daß HerzogAugust das Erzstifl zwar lebenslang behalten, daßes aber nach seinem Tode säcnlarisirt n. als ein erb-liches Hcrzogthum dem Hanse Brandenburg zumErsatz für Pommern gegeben werden sollte. DasDomcapitel sollte zwar bleiben, aber ohne alles Wahl-recht; der vierte Thcil der Canonicate sollte von Bran-denburg eingczogen, das Fürstenthnm Qnerfurt mitDepcndenzen bei Knrsachscn bleiben, das Amt Lo-burg aber n. Las Kloster Finna anstatt des bisheri-ge» Fahrgeldes dem gewesene» AdministratorChri-stian Wilhelm zngclhcilt, übrigens aber das ganzeHcrzogthmn bei der Evangelischen Lehre erhaltenwerden. DieWllrdedcsPrimas vonDcntschlandkaman den Erzbischof von Salzburg. August errichtete1647 dasEonsistorinin dcsHcrzogthnins M. n. gab1673 die M-ische Kirchcnordnnng. Branden-burg empfing April 1650 die Huldigung u. nahmdasHerzogthnm nach dem Tode des Administrators4. Juni 1680 völlig in Besitz. Seitdem ist dasselbe,die knrzeDauer des Königreichs Westfalen von 1807bis 1813 abgerechnet, bei dem Hause Brandenburggeblieben u. gehört jetzt zur Prov. Sachsen, n. zwarder Holzkrcis, die Kreise Jerichow und Zicsar zumRegbez. M., der Saalkreis zumRegbez. Merseburg.Vgl. v. Dreyhanpt, Oaxns Holetnsl ob iblnüvioi,17öS; Großfcld, Os nrelnopnsoopatms LInAäobnr-xionsis orig'inibns, Münst. 1856; M-er Schöppen-chronik herausg. von Janicke 1869; GeschichtsblättersürStadtu.LandM.,Jahrg. 1 — 11 , Alagdeb. 1868bis 1876; von Mülverstedt, Iko^Wtn arolnspiseo-patus LlagciodnrMnsis, 1 . Thl., Magdcb. 1876.

DieBnrggrasschaftM. war ehedem ganz ver-schieden vom Erzbisthnm u. Herzogthnm M., dennschon zn Karls d. Gr. Zeit war eine Burg in M.,m welcher ein kaiserlicher Graf wohnte, der, biswei-len der Graf an der Elbe genannt, gleichsam desKaisers Statthalter über die benachbarten Wenden>var. Spater erhielt derselbe die Advocatie undden Titel eines Burggrafen, welche Würde vonden Erzbischöfen sogar gräflichen n. fürstlichen Häu-sern als erbliches Lehn aufgetragcn wurde. Dasselbe>varii36—1269 bei dem Hanse Burkhards, Herrnvon Qnerfurt; dann wurde die Bnrggrafschast vomErzbischof Konrad ll. nebst dem damit verbundenen

Erbschenkenamte des Erzstifts an die Herzoge Jo-hann u. Albrecht zu Sachsen für 12,000 Mark Sil-ber verkauft, unter der Bedingung, daß sie es vomErzstiste zn Lehn tragen sollten. Am 30. Juni 1294verkaufte Herzog Albrecht II. das Bnrggrafenthnmn. das Schnlthcißcnamt wieder an das Erzstift, wozudie Stadt das Geld, 900 Mark Silber, vorschoß,nutender Bedingung, daß das Schnltyeißenamt beider Stadt, das Bnrggrafenthnm aber bei dem Erz-stiftc verbleiben und nicht wieder verliehen werdensollte. In der Folge jedoch wurde dasselbe kaiserlichesLehn u. als solches 1422 dem Markgrafen Friedrichdem Streitbaren von Meißen zugleich mit dcmKnr-sürstcnthnm Sachsen übertragen. Die zwischen Sach-sen n. dem Erzstiste 1538 entstandenen Streitigkeiten,wo Kurfürst JohannFriedrich das verpfändete Bnrg-grafcnthum wieder für 22,000 Gulden einlöste, nmden Bedrückungen der Evangelischen Seitens der Erz-bischöfe ein Ziel zu setzen, wurden 10 . Juni 1579durch den M-er Permutationsreceß zn Eisle--ben (daher auch EislebischcrTanschreccß) dahin ent-schieden, daß das Erzstift an Knrsachsen die Lehns-herrlichkeit und Landeshoheit über einen Theil bcrGrafschaft Mansfeld (Eisleben, Rammelbnrg rc.)abtrat, wogegen der Kurfürst von Sachsen Alles,was er als Burggraf von M. in den Städten M.n. Halle sowie im ganzen Erzstifte vom Reiche znLehn trug, dem Erzstifte übergab, aber sich u. seinenNachkommen den Titel u. das Wappen vom Burg-grafenthum M., nebst dem Besitze der 4 außerhalbdes Erzstiflcs gelegenen Orte Gommern, Ranis,Elbenau n. Gottau vorbehielt. Kl-mschmidt.

Magdeburger Börde, fruchtbare Landschaft indem preuß. Regbez. Magdeburg, erstreckt sich linksder Elbe von der unteren Bode bis Magdeburg.

Magdeburger Krieg, s. u. Brandenburg (Ge-schichte) u. Magvebnrg (Erzbisthnm).

Magdcburgischc Centurien, s. n. Centimen.Magdeburg-HalbcrstädterEiscnbahnjEnde

1876). Länge 1086,77 knr; Anzahl der Locomotiven357; der Personenwagen 559; der Güterwagen 8723;Einnahme 34,982,919 LI; Benennung der Linien:Magdeburg« Thale ( 88 , 0 s Icm), Magdeburger Ver-bindungsbahn ( 6 ,zg), Halle- resp. Köthen-Aschers«leben-Vieneuburg rc. ( 199 , 07 ), Magdeburg-Witten-berge ( 109 , 22 ), Berlin-Lehrle (243,^), Stcndal-Ül-zcn (107,2-), Magdeburg-Öbisfelde(55,„z), Bienen«bnrg-Grauhof ( 11 , 2 », davon verpachtet 5 , 24 ), Grau«Hof-Lautenthal(17,25), Magdeburg-Leipzig( 121 , 7 «),Güsten-Staßfurt ( 6 , 27 ), Schönebeck - Staßfurt -c.(27,ig) und die gepachtete Strecke Ätzen-Langwedcl(97,gg). Außerdem wird die (mit den Zweigbahnen)296,24 Icm lange Hannover-Ältenbekener Eisenbahnvom 1 . Ang. 1873 an von der M.-H. E.-Gesellschaftverwaltet. Zeit der Inbetriebsetzung: 1839; Anlage-kapital (251,600,000 Prioritäten) 342,390,200 LI;.Privatverw.; Directionssitz: Magdeburg. Schroot.

MagdeburgischesTchöffeurcchteineSamm-lnng von Urtheilcn des Schöppenstuhls zn Magde-burg aus dem Mittelalter. Dieser Schöppenstnhlstand in solchem Ansehen, daß schon 1361 u. 1364Breslau und Görlitz sich von demselben das Rechtmittheilcn tießcn und diesem Beispiele in Böhmen,Polen, Preußen, Livland, sowie in anderen Ortender Lausitz u. Schlesiens Folge geleistet wurde. Die.Sammlung selbst Latirt ans dein letzten Jahrzehnt