326 Loos — Looz und Corswarcm.
schnitten; im 17. Jahrhundert dann solche in Prosa.Anch Italiener, Franzosen, Polen ec. hatten solcheL.-Bücher ausznweisen. Bei den nordischen Bollernwar das Loosen ebenfalls von Wichtigkeit. So gabes bei den Nassen, Kuren, Rugiern, Schweden,Dänen, namentlich bei Len Germanen, mehrereArten zn loosen. — Im gewöhnlichen Leben danndas erkaufte Recht, oder anch der Schein darüber,an einem Gewinnstspicl oder beim Ausspiclen einesGegenstandes Anthcil zu haben, z. B. bei Lotterien,Vogelschießen u. dgl.; sodann ein Thcil von Gegen-ständen , über deren Besitz durch das L entschiedenwerden soll.
Loos, 1) Daniel Friedrich, namhafter Gra-veur, gcb. 15. Jan. 1735 in Altenbnrg, starb 1.Octbr. 1819 in Berlin. Er ward zuerst vom Hof-gravcnr Stieler in Altenbnrg in seiner Kunst unter-richtet und ging 1753 nach Leipzig, wo er bald eineAnstellung bei der Münze erhielt. Als zn Anfangdes Siebenjährigen Krieges diese einging, kam erals Stempeljchneider an die Münze nach Magde-burg, wo er anch für die Mechanik der Prägclnnstzweckmäßige Berbcssernngekr u. namentlich die Me-thode des Einsenkcns in Deutschland zuerst ent-führte. Nach Aushebung der Magdeburger Münz-stätte ging er nach Berlin n. wurde Hofmcdaillenr.3) Gottfried Bernhard, Sohn des Bor., geb.6. Aug. 1774 in Berlin; war 1806—1812 Münz-nicistcr in Berlin u. gründete dort eine Anstalt zurPrägung von Medaillen, die noch besteht; er st. alsMünzralh u. Gcneralwardcin 29. Juli 1843. Erschr.: Sammlung einzelner Aufsätze über Gegen-stände des Mllnzwesens und der Münzkunde, Berl.1822, 3 Hefte; Beiträge zur nähern Kenmniß derim Handel vorkommendcn Gold- und Silbcrmnn-zen, ebd. 1821; Die Kunst, falsche Münzen zn er-kennen, ebd. 1828. t) Regnet. L) Brambach.
Loo-Tchoo-Inseln, s. Lin-Kiu-Jnseln.
Lootscn, Seeleute, die von Behörden an derMündung oder auf dem Unterlauf von Flüssen, inHäsen und an Küsten bestellt sind, nin Len Schiffen,welche das Fahrwasser nicht kennen, beim Pafsircndesselben zn Helsen. Je nach ihrem spccicllen Wirk-ungskreise gibt es See-L., Hafen-L., Fl»ß-L.,Kanal-L., ja sogarBrücken-L.; nach ihrem recht-lichen Verhältnis; unterscheidet man Staats-L.,welche einem L-Commandenr und Privat-L.,welche einem L-Bor st eh er, Schifsfahrts-Jnspecto-rat re. unterstellt sind. In Wilhelmshaven gibt esauch noch besondere Marine-L. Die Staats-L. be-ziehen festes Gehalt, haben daher das von denSchissen zn zahlende L-geld abznliefern n. sind anchmeist znm Legen n. Einziehen der Seezeichen, zurControle des Fahrwassers rc. verpflichtet; diePrivat-L. behalten das L-ge!d, nach bestimmtenAbzügen anden Staat für Unterhaltung rc. der Seezeichen oderan eine PensionSkasse, sllr sich. Eine gemeinsame L-ordnnng besteht für Deutschland noch nicht u. werdendaher in Len einzelnen Gegenden sehr verschiedeneAnforderungen andieL. gestellt, wie anch ihre Rechtesehr verschieden sind. Während sie an der einenStelle mit dem Betreten des Schiffes sofort dasCommanüo desselben n. für dessen Sicherheit volleBeramwortnng übernehmen, sind sie anderwärtsnur die verpflichtctenRathgeber des Capitäns. MilRücksicht auf ihre große Verantwortlichkeit gehören
die L. wie Seeschiffer u. Seestcnerlcnte selber zu den-jenigen Gewerbetreibenden, welche anch noch nach derdeutschen Gewerbeordnung (ZZ 31 n. 34) einer be-sonderen Genehmigung bedürfen; diese wird abhäiügig gemacht von einer Prüfung über die Lage derRüsten, Untiefen, Seezeichen-c.; auch darf kein Ldas Gebiet, für welches er Genchinignng hat, über-schreiten. Andererseits besteht für die Schiffe derL-zwang; sie dürfen — wenn sie nicht Localschissesind — Strecken, für welche L. ernannt sind, „ichrohne deren Assistenz durchfahren. Das L- gel'd wirdnach ebenfalls noch nicht einheitlich geregelten L-taxen, bald relativ znm Tonnengehalt, bald mchdem Tiefgang des Schiffes rc. bezahlt. Die Arbeitder L. heißt Las Loolsen und die ganze Streckeauf der gelöstst wird, das L-wasser. Um diesesbesser übersehen zn können, sind auf einzelnen L-stationen besondere L-thürme (auch L-bakcnge-nannt) erbaut, von denen ans die wachehabendenL.nach den ankommcndcn Schissen anslngeu; dicsehissen im Vorlop di- L-flaggc (s. n. Flagge) oderdas L-signal (vgl. darüber anch die deutsche Roth-und Signalordnnng von, 31. Jan. 1875, Reichs.Ecntralblalt 1875, S. 124), n. die L. müssen dannanch bei stürmischem Wetter an Bord zn kommensuchen. Ihre stets schr starten Fahrzeuge sind L-boote, znm Rudern n. oft nach Art der Rettungs-boote eingerichtet, L-knttcr, znm Segeln (s. Kut-ter l), oder neuerdings auch L-dampfer, letzterenamentlich anch znm Abbringcn von Segelschiffen,die ans falschen Conrs gekommen, znm Einschleppender L-boote rc. An den Küsten der Nordsee erstrecktsich das L-wasser so weit, daß es von einem Thurmeam Lande nicht zn überblicken ist; dort werden L-Galliote nach See hinansgelegt, von denen ausdie L. den Schissen entgegenfahren. (Vgl. u. a. Deut-sches Handelsgesetzbuch, Art. 487, 622 'n. 749.) F-sl-Looz und (Lorslvarcm, ein altes, von denGrafen von Hennegan stammendes, gräfliches, daunfürstliches, später herzogliches Geschlecht, dessenLtammvater R a ginc r in der Mitte des 10. Jahhr.genannt wird. Den Namen erhielt cs von demSchlosse Looz. 1016 wird Gilibert von Looz undCarcm genannt. Um 1107 gründeten sieben Söhnedes Grasen Arnold sieben Linien; die von Cors-warcm blieb und bildete wieder mehrere Zweige,welche 1734 n. 1788 vom Kaiser die Herzogswiirdeerhielten und bis ans den jüngsten Zweig erloschensind. Zn der Grafschaft L. gehörten alle Vorrechteder unmittelbaren Reichsstaalen, n. die Herren der-selben , als RcichSfürsten von den deutschen Kaisernund besonders durch Friedrich II. 1241 anerkannt,hatten Sitz und Stimme ans den deutschen Reichs-tagen. Herzog Wilhelm Joseph erhielt 1803 durchden Regensburger Vertrag eine Birilstimme. 1806wurden die Besitzungen mcdiatisirt. Die Hanptbe-sitznngen in Preußen und Hannover, das Fiirsteu-thnm Rheina-Wolbeck, mit 21,000 Einw., wurden1836 u. 1839 dem neuen fürstlichen Hause Rhcina-Wolbcck zngesprochen; die Ausübung der Gerichts-barkeit und der sonstigen (landesherrlichen Berwalt-nngsrechtc in dem hannöverischen Kreise Emsbnhrcuwurde 1826 an Hannover abgetreten. Der Wohn-sitz der Familie ist jetzt Schloß Bonlez im BezirkNivclles der belg. Prov. Brabant; jetziger Chef ist:Herzog Karl, Sohn des am 16. Sepc. 1822 ver-