Die Ressortverhältn. des preuß. Staatsministeriums. 189
verbunden ist, fällt augenblicklich dem preußischen Ministerder auswärtigen Angelegenheiten zu, weil wir einen an-deren Titel dafür nicht haben, und weil derselbe Mannaugenblicklich zugleich Reichskanzler und preußischer Be-vollmächtigter im Bundesrate ist. Aber auch selbst wenndiese Eigenschaften noch getrennt werden sollten und derReichskanzler gar nicht mehr Mitglied des preußischenMinisteriums bliebe, was ihn, wie ich mir vorhin zu ent-wickeln erlaubte, seines Zusammenhanges mit Preußenwesentlich berauben, seine Stellung aber innerhalb derdeutschen Reichsgliederung wesentlich freier und annehm-barer hinstellen würde — selbst wenn das geschähe, würdees immer einen Minister für die Deutschen Angelegenheitenim preußischen Ministerium zweckmäßigerweise geben müssen,der das Ressort hat, die preußischen Stimmen zu in-struieren, mag nun diese Instruktion eine ganz selbst-ständige, nach Befehl Seiner Majestät von dem Ministerohne Zuziehung seiner Kollegen erteilt sein, wie es inallen denjenigen Fällen sein wird, wo überhaupt ein Res-sort selbständig handelt, indem der Minister die Soli-darität der übrigen Minister nicht zu verlangen hat, odermag er genötigt sein, wenn die Sache wichtig genug ist,wenn sie zurückgreift auf die inneren Verhältnisse Preußens,sich durch Majoritätsbeschluß seiner Kollegen instand zusetzen, daß er instruieren kann. Es wird immer einensolchen Minister geben müssen. In diesem Sinne möchteich Sie bitten, den Etat der Auswärtigen Angelegenheitenhier aufzufassen und ihn nicht als einen partikularistischenUeberrest speziell preußischer Politik zu betrachten, son-dern ihn als diejenige Maschinerie anzusehen, vermittelstderer Preußen seinen Kontakt und seine Beziehungenmit dem Reiche nicht nur, sondern auch vor der Ent-