Nach Kanossa gehen wir nicht!
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wärtige Amt um die Position „19 350 Thaler für die Gesandtschaftbeim päpstlichen Stuhl in Rom" handelte. Der Abg. v. Bennigsenführte u. a. aus, die Art, wie das deutsche Entgegenkommen zurück-gewiesen worden sei, habe etwas Verletzendes für die Bundes-regierung, für den Leiter der deutschen Politik und für das Ober-haupt des Deutschen Reiches selbst. Nur Nützlichkeitsgründe bewögenihn, den Redner, zur Zeit von der Einbringung eines Antrags aufAbsetzung der genannten Summe für den Gesandtschaftsposten beimpäpstlichen Stuhle abzusehen und abzuwarten, ob dieser Postenjetzt oder künftig seitens der Bundesregierung selbst für überflüssigerklärt werden werde. Darauf hielt der Reichskanzler Fürst Bis-marck folgende Rede: -
Ich begreife, daß bei dieser Budgetposition der Ge-danke entstehen kann, daß die Küsten für diese Gesandt-schaft nicht mehr erforderlich seien, weil es sich nicht mehrum einen Schutz deutscher Unterthanen in den betreffendenLandesteilen handelt. Ich freue mich aber doch, daß einAntrag auf Absetzung dieser Position nicht gestellt ist,denn er würde der Regierung unwillkommen gewesen sein.Die Aufgaben einer Gesandtschaft bestehen ja einerseitsim Schutze ihrer Landsleute, andererseits aber doch auchin der Verniittlung der politischen Beziehungen, in wel-chen die Neichsregierung zu dem Hofe, bei dem ein Ge-sandter akkredidiert ist, steht. Nun gibt es keinen aus-wärtigen Souverän, der nach der bisherigen Lage unsererGesetzgebung berufen wäre, so ausgedehnte, der Sou-veränetät nahe kommende und durch konstitutionelle Ver-antwortlichkeit gedeckte Rechte innerhalb des DeutschenReiches vermöge unserer Gesetzgebung zu üben. Es istdaher für das Deutsche Reich von wesentlichem Interesse,wie dasselbe sich zu dem Oberhaupte der römischen Kirche,welches diese, für einen auswärtigen Souverän soungewöhnlich umfangreichen Einflüsse bei uns ausübt,auf diplomatischem Wege stellt. Ich glaube kaum, daß